Die Theo Steil GmbH muss bis Ende dieses Jahres seinen bisherigen Standort im Deutzer Hafen aufgeben.
Anwohner in Sürth und Godorf wehren sich gegen den Plan, dass das Unternehmen in den Godorfer Hafen zieht.
Nun ist klar: Die Theo Steil GmbH kann mit den Vorbereitungen beginnen – eine Betriebsgenehmigung ist das allerdings noch nicht.
Köln-Godorf – Die Bezirksregierung hat der Schrottverwertungsfirma Theo Steil den vorzeitigen Baubeginn genehmigt und die Zulassung erteilt, den Umzug auf das Betriebsgelände im Godorfer Hafen vorzubereiten. Den bisherigen Standort im Deutzer Hafen soll das Unternehmen bis Ende des Jahres räumen, dort baut „Moderne Stadt“ ein neues Wohn- und Büroviertel. Die Bürger sind empört, da ihre hunderte Eingaben von der Bezirksregierung bislang nicht berücksichtigt wurden.
Die Firma Steil, die den vorzeitigen Baubeginn beantragt hatte, kann nun sofort damit beginnen, die Baustelle einzurichten, Schutzzäune aufzustellen, einen vorhandenen Damm abzutragen und Leitungen zu verlegen. Aus rechtlicher Sicht und nach einer Bewertung der Fachbehörden gebe es dafür keine Hinderungsgründe, heißt es bei der Bezirksregierung. Deshalb sei die Zulassung erteilt worden.
Noch keine Betriebsgenehmigung
Der vorzeitige Baubeginn bedeute jedoch noch keine Betriebsgenehmigung. Eine grundsätzliche Entscheidung stehe noch aus, die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen würden geprüft, teilt die Bezirksregierung mit. Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden, habe sich Steil gegenüber dem Land NRW vertraglich verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Anfang 2019 hat Theo Steil den Mietvertrag für das 14000 Quadratmeter große Gelände im nördlichen Bereich des Godorfer Hafens mit der Hafengesellschaft HGK unterschrieben. Das Areal, auf dem die Anlage zur Lagerung und Verwertung von Metallschrott und gefährlichen Abfällen gebaut werden soll, grenzt an das Naturschutzgebiet Sürther Aue und wird derzeit noch für Schüttgutverladung genutzt.
Die Ansiedlung ist von Anfang an umstritten. Die „Anliegergemeinschaft Sürther Aue“ und andere Betroffene im Kölner Süden haben mehr als 100 Einwendungen bei der Bezirksregierung eingereicht. Sie befürchten Belastungen für Menschen, Tiere und Pflanzen unter anderem durch Lärm, Staub, Lastwagen-Verkehr und unzureichenden Hochwasserschutz. Die Einwendungen sollten bei einem Erörterungstermin Anfang Juni dieses Jahres besprochen werden, wegen der Pandemie wurde der öffentliche Austausch abgesagt.
Fakten geschaffen
Für Gerd Conrads, Sprecher der Sürther Anliegergemeinschaft, ist Corona eine „fadenscheinige“ Ausrede. Es sei auch möglich gewesen, den Termin unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchzuführen, findet er. Insgesamt zeigt er sich „entsetzt“ über das Vorgehen der Kölner Bezirksregierung. „Ich befürchte, dass dadurch Fakten geschaffen werden“, sagt er und kritisiert, dass der vorzeitige Baubeginn erlaubt worden sei, obwohl noch kein Ergebnis zu den Eingaben vorläge.
Das sei ein Signal an die Firma Steil, dass die Einwendungen der Bürger nicht ernst genommen würden. Weniger problematisch findet Manfred Giesen die Vorbereitung des Baufeldes. Er ist Sprecher des Bürgervereins „Für Sürth“ und Grünenvorsitzender in der Bezirksvertretung. Allerdings sieht auch er insbesondere durch die erlaubte Verlegung von Leitungen einen Vorgriff auf eine positive Entscheidung.
Zeitdruck unangemessen
Anders als die Anliegergemeinschaft lehnt „Für Sürth“ die Ansiedlung der Schrottfirma nicht grundsätzlich ab, fordert allerdings, dass die rechtlichen Auflagen konsequent eingehalten werden. Mehrfach hatte der Verein im Vorfeld zu Infoabenden eingeladen, mit Vertretern von Politik und der der Firma Theo Steil. Insgesamt hält Giesen den Zeitdruck für unangemessen. Die Neubauplanungen für das Deutzer Viertel würden sowieso noch länger dauern, insofern müsse die Firma Steil aus seiner Sicht den ursprünglichen Deutzer Standort nicht schon Ende des Jahres räumen. Dann bleibe noch Zeit, um einen öffentlichen Austausch der Argumente nachzuholen. Die Bezirksregierung bleibt indes auf Nachfrage dabei, dass der Erörterungstermin ersatzlos aufgehoben wurde.