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Neues UrteilDaniel Otte tritt doch für die CDU im Kölner Südwesten an

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Daniel Otte am Rheinauhafen.

Daniel Otte am Rheinauhafen.

In der Kölner CDU ist gerade viel los: Jetzt ist ein Thema vorerst abgeräumt. Daniel Otte tritt bei der Bundestagswahl an.

Der Kölner Wirtschaftsanwalt Daniel Otte, 44, ist der rechtmäßig gewählte CDU-Kandidat im Kölner Südwesten für die Bundestagswahl am 23. Februar. Das Landesparteigericht kassierte am Donnerstag das ursprüngliche Urteil des Kreisparteigerichts vom 6. November; es hatte die Wahl von Otte am 24. September für ungültig erklärt. Das bestätigte der Geschäftsführer des Kreisverbandes Köln, Bastian Ebel, am Donnerstag nach der Verhandlung in Düsseldorf.

Das Kreisparteigericht hatte die nicht ordnungsgemäße Durchführung kritisiert, „weil es bei der Zulassung der Mitglieder zur Mitgliederversammlung zu Ungleichbehandlungen gekommen ist“. Laut Urteilsbegründung mussten CDU-Mitglieder am 24. September per Personalausweis nachweisen, dass sie aus dem Wahlkreis 93 (Köln II) kommen, um über den Kandidaten in diesem Wahlkreis abstimmen dürfen. Ein Reisepass reichte demnach nicht.

Wer durfte am 24. September wählen?

Doch bei der Zulassung haben laut Urteil Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes plötzlich doch Mitglieder zur Versammlung zugelassen, die keinen Personalausweis dabei hatten. Drei Kölner klagten daraufhin vor dem Kreisparteigericht und bekamen Recht. Das Gericht forderte eine neue Wahl, dagegen wehrten sich Otte und die Kreis-CDU.

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Das Gericht in Düsseldorf bewertete die Situation am Donnerstag anders, noch liegt die Begründung nicht vor. Otte sagte: „Ich bin sehr erleichtert über die Entscheidung und freue mich jetzt auf den Wahlkampf.“

Vorstand diskutiert weiteres Vorgehen

Am Donnerstagabend (5. Dezember) diskutierte der CDU-Parteivorstand über das weitere Vorgehen. Andreas Bohl, mit zwölf Stimmen weniger nur knapp unterlegener Mitbewerber am 24. September, sagte: „Wenn wir uns mehrheitlich darauf einigen, das Urteil zu akzeptieren, dann akzeptiere ich das selbstverständlich.“

Zum Wahlkreis II gehören die Stadtbezirke Lindenthal und Rodenkirchen sowie aus dem Stadtbezirk Innenstadt die Stadtteile Altstadt/Süd und Neustadt/Süd. Dort tritt für die Grünen Sven Lehmann an, er ist Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und Querbeauftragter der Bundesregierung. Lehmann hatte den Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2021 direkt gewonnen.