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Vorstoß nach Stadtwerke-AffäreRichtlinien zur Postenvergabe könnten eine Chance sein

Lesezeit 2 Minuten

Martin Börschel (SPD)

  1. Stadtkämmerin Dörte Diemert hat neue Regeln für Manager und Aufsichtsratsmitglieder in städtischen Unternehmen vorgelegt. Sie fordert unter anderem eine Frauenquote.
  2. Auch geheime Absprachen wie bei Martin Börschel, der ohne vorherige Stellenausschreibung zum hauptamtlichen Geschäftsführer der Stadtwerke bestellt wurde, sollen künftig verhindert werden.
  3. Unser Autor ist sicher: Die Richtlinien können nur mit einer gemeinsamen Personalliste erfüllt werden. Diese verlangt den Kommunalpolitikern aber Verzicht ab. Ein Kommentar.

Köln – Ob die Politikerinnen und Politiker im künftigen Stadtrat tatsächlich dazu bereit sein werden, ihre Parteiinteressen dem Erfolg der städtischen Unternehmen unterzuordnen?

Schaffen es die Fraktionen, die Besetzung der Aufsichtsräte nicht mehr als finanziellen und Einfluss bringenden Anreiz für ausgewählte Mitglieder zu verstehen, sondern als Gemeinschaftsaufgabe zum Wohl der Stadt? Zu hoffen wäre: ja. Anzunehmen ist: nein.

Eine gemeinsame Liste würde einen gemeinsamen Blick erfordern

Die Vorschläge der Kämmerin für den Unternehmenskodex der Stadt verlangen jedenfalls nicht weniger als eine Abkehr von einem Jahrzehnte lang gepflegten Umgang der Politik mit kommunalen Gesellschaften. Die in der Diskussion stehende Frauenquote auf der Bank der Anteilseigner lässt sich nur erreichen, wenn sich die Fraktionen auf eine gemeinsame Personalliste verständigen; ansonsten bliebe das Ziel dem Zufall überlassen.

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Eine gemeinsame Liste jedoch erfordert einen gemeinsamen Blick auf das zur Verfügung stehende Personal. Es geht darum, die für das jeweilige Unternehmen am besten geeigneten Persönlichkeiten zu benennen – aber eben nicht diejenigen, die den jeweiligen Fraktionsinteressen am besten dienen. Ein Aufsichtsrat ist ohnehin kein Gremium, in dem ein politischer Streit nach einem Ratsbeschluss unbedingt fortgesetzt werden müsste.

Jeder externe Beraterposten steht den Fraktionen nicht mehr zur Verfügung

Das gleiche gilt für die Bestellung externer Fachleute. Jeder Aufsichtsratsposten, der mit einem mandatslosen Branchenkenner besetzt ist, steht den Fraktionen nicht mehr zur Verfügung. Das bedeutet Verzicht auf Einfluss und Geld – und verlangt den fast ausschließlich ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikern einiges ab. Vielleicht besteht nach der Wahl im September ja doch eine Chance.