Köln – Was sich stark vereinfacht als Klüngelbremse bezeichnen lässt, heißt in der Sprache von Ratspolitikern, Verwaltungsbeamten und Managern so: Public Corporate Governance Kodex. Gemeint sind Regeln zur untadeligen Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen.
Eben diese Richtlinien wollen die Ratsfraktionen verschärfen – nachdem sich der Kodex im Zusammenhang mit der Postenaffäre bei den Stadtwerken als wirkungslos erwiesen hatte.
Köln: Überarbeitung des Kodex für kommunale Firmen
Nach Bekanntwerden der geheimen Absprachen führender Ratspolitiker der SPD, der CDU und der Grünen über die Vergabe eines Geschäftsführerpostens an den SPD-Politiker Martin Börschel sah sich die Stadtpolitik zum Handeln veranlasst. Der Wirtschaftswissenschaftler Ulf Papenfuß wurde damit beauftragt, den Kodex für die kommunalen Firmen zu überarbeiten.
Der Universitätsprofessor, der in Friedrichshafen „Public Management“ und „Public Policy“ lehrt, schlägt in seinem Bericht eine Sperrfrist für den Wechsel von Politikern vor: Wer im Aufsichtsrat der Stadtwerke sitzt, darf frühestens zwei Jahre nach seinem Ausscheiden zum Geschäftsführer bestellt werden. Für den umgekehrten Fall, den Wechsel eines Geschäftsführers oder Vorstands in den Aufsichtsrat, sieht der Kodex eine solche Karenzzeit bereits vor. Für börsennotierte Aktiengesellschaften ist sie ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.
Postenklüngel um Börschel hätte es nicht gegeben
Den Postenklüngel zugunsten Börschels hätte es bei Bestehen einer zweijährigen Karenzfrist wohl kaum gegeben. Denn der Sozialdemokrat war lange Zeit Chef des Stadtwerke-Aufsichtsrates. Er legte seinen Posten kurz vor dem für seine Wahl zum Geschäftsführer geplanten Sitzungstermin nieder; die Bestellung scheiterte letztlich wegen eines Einspruchs der parteilosen Oberbürgermeisterin Henriette Reker.
Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Jörg Detjen, sieht sich in seiner damaligen Kritik bestätigt, „dass der Kölner Kodex in vielen Punkten verbessert werden kann, um Transparenz und Kontrolle zu stärken“. Eine „Garantie gegen Skandale wie die Stadtwerke-Affäre“ biete der Unternehmenskodex jedoch nicht, so Detjen. Das Regelwerk enthält Soll-Vorschriften, Abweichungen sind also möglich. Entscheidungen über eine Ausnahme müssen begründet und in einer Erklärung dargestellt werden.
Weiterer Vorschlag für Köln: Prüfungsausschuss einzurichten
Ein weiterer Vorschlag für die städtischen Gesellschaften: Aufsichtsräte sollen einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems befasst. Werden Risiken richtig eingeschätzt, ist der Abschlussprüfer unabhängig, sind zusätzlich erbrachte Leistungen gerechtfertigt? Mit diesen Fragen soll sich der Prüfausschuss ebenfalls befassen.
Die Ratspolitiker sollen in jeden Aufsichtsrat „zumindest ein externes und unabhängiges Mitglied“ entsenden, das seine fachliche Eignung und Branchenkenntnisse nachweisen kann. Durch diese Bestimmung erhofft sich Papenfuß eine „weitere Stärkung des Vertrauens in beteiligte Akteurinnen und Akteure“. Außerdem stärke das deren Unabhängigkeit und Urteilsfreiheit.
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Die Vergütung der Mitglieder eines Kontrollorgans soll „unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden“. Als Eigentümerin sollte die Stadt Köln „für eine kompetente und interessenkonfliktfreie Besetzung“ der Aufsichtsräte sorgen. „Frauen sollen in angemessener Zahl berücksichtigt werden“, rät der Wissenschaftler vom Bodensee. Das gleiche gelte für die Vorstände kommunaler Unternehmen. Papenfuß regt an, eine Quote von 50 Prozent anzustreben.
Bei der Besetzung der Chefposten sollten die Vertreter der Stadt „auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern sowie auf Diversität hinwirken“. Der Finanzausschuss des Rates wird sich am kommenden Montag mit den Verbesserungsvorschlägen für den Unternehmenskodex befassen.