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Taschendiebstahl in KölnSoviel kostet es, gestohlene Dokumente wieder zu beschaffen

Lesezeit 4 Minuten
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Symbolbild.

In Köln ist Taschendiebstahl an der Tagesordnung. Vor allem am Hauptbahnhof, in Fußgängerzonen, aber auch im öffentlichen Nahverkehr oder auf dem Messegelände verzeichnet die Polizei regelmäßig Vorfälle.

Oliver Hess vom Kommissariat Prävention und Opferschutz der Kölner Polizei spricht zwar bei stadtweit 14 500 Fällen zwischen Januar und September 2016 von einem Rückgang um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, bewertet die absolute Zahl allerdings als „immer noch immens hoch“.

„Aktionswoche gegen Taschendiebstahl"

Die Daten haben die Beamten anlässlich der kürzlich durchgeführten NRW-weiten „Aktionswoche gegen Taschendiebstahl“ erhoben. Neben dem unguten Gefühl, Opfer eines Verbrechens geworden zu sein und dem Verlust von Bargeld, bedeutet ein Diebstahl für Betroffene enormen Zeitaufwand und Kosten, um verlorene Dokumente neu zu beschaffen.

Bis alles wieder beisammen ist, vergehen oft Monate, die Kosten für Gebühren betragen schnell 100 Euro oder mehr. Wir haben aufgelistet, was auf die Opfer eines Taschendiebstahls zukommt.

Personalausweis

Wo beantragen: Personalausweis und Reisepass in den Bezirksrathäusern

Kosten: Einen Personalausweis zu beantragen kostet 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren, ältere zahlen 28,80 Euro. Ein vorläufiger Ausweis kostet 10 Euro, die Verlustanzeige weitere 1,50 Euro.

Zeitaufwand: Ohne Termin kann der Antrag je nach Kundenzentrum mehrere Stunden dauern. Er muss persönlich vorgenommen werden. Bis der neue Ausweis da ist, vergehen etwa drei bis vier Wochen.

Bank- und Kreditkarte

Wo beantragen: EC- und Kreditkarte bei der Notfallnummer zur Kartensperrung (Telefon 116 116) und beim Notruf für Lastschriftverfahren (Telefon 0800-1044403) sperren lassen. Mit Personalausweis bei der Bank neue Karten beantragen.

Kosten: keine

Zeitaufwand: Karten und PINs werden zeitversetzt innerhalb von vier bis sechs Werktagen per Post verschickt.

Gesundheitskarte

Wo beantragen: Den Verlust der Gesundheitskarte der Krankenkasse melden und eine neue beantragen. Das geht telefonisch, per Post oder via Internet. Der Versicherungsschutz erlischt nicht.

Kosten: Die meisten Krankenkassen stellen die neue Karte kostenlos aus.

Zeitaufwand: Ersatz kommt innerhalb einer Woche per Post.

Schwerbehindertenausweis

Wo beantragen: Der neue Schwerbehinderten-Ausweis muss bei den Kreisen und kreisfreien Städten beantragt werden. Seit 2014 geben diese ihn nicht nicht mehr wie zuvor direkt aus. Er wird nun von einem externen Dienstleister gedruckt.

Kosten: keine

Zeitaufwand: Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein Passbild benötigt. Er wird innerhalb von sechs Werktagen per Post übersandt.

Führerschein und KFZ-Schein

Wo beantragen: Führerschein im Bezirksrathaus. Kfz-Schein in der Zulassungsstelle in Poll. Bei Diebstahl ist eine Polizei-Bescheinigung notwendig.

Kosten: 37,30 Euro für den Ersatzführerschein sowie 5,10 Euro für eine Zwischenbescheinigung. Ein Kfz-Schein kostet 10,90 Euro sowie 2,50 Euro Gebühren für die Anfertigung einer Verlusterklärung.

Zeitaufwand: Zwei bis drei Wochen Wartezeit.

FC-Dauerkarte

Wo beantragen: Den Verlust am besten telefonisch beim Callcenter des 1. FC Köln melden (0221/71616 -366).

Kosten: Wer seine Dauerkarte verliert, zahlt 20 Euro Gebühr für eine neue Chipkarte. Wem sie gestohlen wurde und eine Kopie der Strafanzeige vorlegt, muss hingegen nichts bezahlen.

Zeitaufwand: Die neue Karte wird zügig zugeschickt. Klappt das bis zum nächsten Heimspiel nicht, wird ein Tagesticket im Stadion hinterlegt.

KVB-Monatskarten

Wo beantragen: In einem KVB-Kundencenter. Ausnahme: Den Verlust des Jobtickets erst beim Arbeitgeber melden.

Kosten: 10 Euro Gebühr. Beim zweiten Verlust innerhalb eines Jahres 20 Euro.

Zeitaufwand: Bei Vorlage des Personalausweises wird das Ersatzticket sofort ausgestellt.

ADAC-Mitgliedsausweis

Wo beantragen: Über die kostenlose ADAC-Servicerufnummer 0800/510 11 12, im Internet auf der Homepage www.adac.de oder in jeder Geschäftsstelle des Automobilvereins.

Kosten: keine

Zeitaufwand: Laut ADAC geht die neue Karte am Tag nach dem Anruf in die Post. Währenddessen kann die Pannenhilfe uneingeschränkt genutzt werden. Nur bei Vorteilspartnern (etwa Tankstellen oder Freizeitparks) kann es Einschränkungen geben, da der Ausweis vorgezeigt werden muss.

Gesetzlicher Anspruch auf Finderlohn

Der beste Schutz gegen Taschendiebe ist eine verschließbare Innentasche. Wenngleich modisch indiskutabel, wird die Polizei dennoch nicht müde, weiterhin auch für den Brustbeutel als sicheren Aufbewahrungsort zu werben.

Für Tipps ist die kriminalpräventive Beratungsstelle der Polizei unter 0221/80 08 erreichbar. Weitere Hinweise und Kontaktmöglichkeiten im Internet.

Wer ein gestohlenes Portemonnaie findet, ist juristisch verpflichtet, es abzugeben – am besten bei der Polizei oder im Fundbüro. Der gesetzliche Anspruch auf Finderlohn beträgt fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro. Liegt der Sachwert darüber, sind es drei Prozent.

www.polizei.nrw.de/koeln