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HöhenkonzeptKöln will Regeln für Hochhäuser erweitern – aber nur als kölsche Lösung

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In der Umgebung des Colonius stehen bereits einige Hochhäuser.

Köln – Die Kölner Stadtverwaltung will im geplanten Regelwerk für neue Hochhäuser die Höhenvorgaben für bestimmte Stadtgebiete nur „relativ grob“ fassen. Das hat eine Sprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mitgeteilt. Es ist eine zumindest überraschende Aussage, weil sich Teile des Kölner Stadtrates eigentlich vom Höhenkonzept für ein größeres Gebiet als bisher klare Regeln erhofft hatten, wo in Köln wie hoch gebaut werden darf. Bislang ist das nur für die Innenstadt festgelegt, das neue Konzept soll sich ausdehnen auf beide Seiten des Rheins bis zum Äußeren Grüngürtel.

Beispielsweise sagt Michael Frenzel (SPD): „Es muss klare Regeln geben, ob die Stadt Hochhäuser haben will und wenn ja, wo. Sonst treiben bei jeder Hochhaus-Entscheidung weiter die Investoren die Stadtverwaltung und die Politik vor sich her, um möglichst teuer gekaufte Grundstücke zu finanzieren.“

Umstrittene Hochhäuser in Köln

Häufig sind Hochhäuser umstritten, betreffen viele Menschen in der Nachbarschaft, es geht unter anderem um den Schattenwurf und die Sichtachsen. Nun stellt sich die Frage: Verfehlt ein „Höhenkonzept light“ nicht das Ziel, verbindliche Vorgaben zu machen, wo wie hoch gebaut werden darf?

Hoehenkonzept

Das Kölner Höhenkonzept 

Die Verwaltung sagt: nein. „Eine höhere Detaillierung schafft eine größere Klarheit, allerdings ist die Erstellung aufwändiger und zeitintensiver. Eine sehr hohe Detaillierung mit vielen Vorwegbindungen bringt auch einen Mangel an Flexibilität (…).“ Die Stadt argumentiert, dass die Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse „anspruchsvoller“ seien, trotz Nachfrage blieb offen, was das konkret heißt.

Zwei Jahre Warten auf das neue Konzept

Im Frühjahr 2020 hatte der Rat die Verwaltung mit dem neuen Regelwerk beauftragt, passiert ist bislang dem Vernehmen nach nicht sehr viel. Gerade erst hat sich beim geplanten Hochhaus der DEVK von bis zu 145 Metern gezeigt, wozu unter anderem ein fehlendes Gesamtkonzept führen kann: Auch die Höhe ist ein Streitpunkt zwischen Stadt und der Versicherung, nun hat die DEVK angekündigt, Standorte außerhalb von Köln zu prüfen.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) wollte sich am Freitag auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" zur Causa DEVK nicht äußern, eine Sprecherin verwies auf das städtische Statement von Donnerstag. Darin begrüßte die Verwaltung grundsätzlich ein DEVK-Hochhaus, erst ein Architektenwettbewerb soll aber die für das Stadtbild verträgliche Höhe klären.

Nach der Sommerpause präsentiert die Verwaltung ihren neuen Vorschlag im Stadtentwicklungsausschuss, sie braucht dafür die politische Zustimmung. FDP-Fraktionschef Ralph Sterck ist dafür: „Ich finde es gut, es muss vorwärts gehen. Es gibt genug Masterpläne in den Schränken der Verwaltung.“ Die Grünen wollen den Vorschlag im Ausschuss abwarten.

CDU-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz sagte: „Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Stadt Hochhäuser verträgt.“ Es brauche aber eine klare Linie und Vorgaben. Der Geschäftsführer der Linken, Michael Weisenstein, sagte: „Das ist der Versuch, den Investoren auf den Leim zu gehen und ihnen zu geben, was sie wollen.“ Die Linken fordern ein Moratorium für Hochhäuser, bis das Konzept vorliegt.

Schutz für Kölner Kirchen und den Dom

Im Kern geht es laut Verwaltung um zwei Fragen, die das Konzept beantworten soll. Erstens: Welche Qualität muss ein Hochhaus haben, und zwar unabhängig vom Standort? Diese Frage kann die Stadt laut eigener Aussage bis nächstes Jahr beantworten.

Und zweitens geht es eben um jene Höhenvorgaben für die verschiedenen Gebiete in der Stadt, die die Verwaltung „relativ grob“ festlegen will. Dafür benötigt sie länger und spricht sich unter anderem deshalb für den neuen Weg aus.

Bislang galt seit 2007 ein Höhenkonzept für die Innenstadt (siehe Grafik), es legte fest, wo Häuser höher als zwischen 13,50 und 22,50 Meter sein dürfen. So sollte der Blick auf die Kirchen und den Dom geschützt werden.

Allerdings hielt das Regelwerk vor Gericht nicht stand, der Stadtrat konnte auch Ausnahmen verfügen. Die Stadt sagt: „Auch ein beschlossenes Höhenkonzept bedeutet daher nicht unbedingt, dass jegliche Diskussionen beendet sind.“