Vergewaltigung nach Party in Köln?Beide mutmaßlichen Täter von Gericht freigesprochen
Köln – Von Freispruch war schon die Rede, da hatte der Prozess Anfang November vor dem Kölner Landgericht gerade erst begonnen. Belastungszeugen? – Fehlanzeige. Auch die schwierige Beweislage hatte zuletzt die Anklägerin dazu bewogen, in dem Vergewaltigungsprozess gegen zwei junge Männer auf Freispruch zu plädieren. Dem folgte am Donnerstag auch die Strafkammer, die neben dem Freispruch den beiden Angeklagten eine finanzielle Entschädigung sowohl für die Sicherstellung ihrer Handys als auch für die erlittene Untersuchungshaft zusprach.
Was wirklich geschah an jenem frühen Oktobermorgen 2016, nach einer durchtanzten Nacht in einem Club auf den Ringen, als die damals 18-Jährige unter einem Vorwand in ein nahegelegenes Auto gelockt wurde, wo die Vergewaltigung stattgefunden haben soll, wissen nur die Beteiligten.
Prozess in Köln: „Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr“?
Für das Gericht stand nach sechs Verhandlungstagen fest, dass es sich in dem Auto um „einvernehmlichen Geschlechtsverkehr“ gehandelt habe, eine „Gegenwehr war nicht erkennbar“, sagte der Richter im Urteil, das Geschehene sei nach Überzeugung des Gerichts freiwillig erfolgt. Einer der Angeklagten hatte das Geschehen mit dem Handy gefilmt, allerdings ist auf dem Video nichts zu sehen, dafür jedoch zu hören, neun Sekunden lang.
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„Klarer Fall von lustvollem Stöhnen“, hatte die Verteidigung dies überschrieben, der Anwalt der Nebenklägerin nannte es einen „klaren Fall von Abwehrlauten“. So kontrovers in diesem Punkt die Parteien, so gegensätzlich sei der gesamte komplexe Fall gewesen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung.
Nebenklägerin wiederholt Aussage bei Prozess in Köln
Die Nebenklägerin hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Vergewaltigungsvorwürfe im Zeugenstand wiederholt. Ihre Aussage übersetzte der Vorsitzende Richter zu ihren Lasten: „Das war keine nachvollziehbare Schilderung eines erzwungenen Geschlechtsverkehrs.“ Eher „seltsam und eigenartig“ stieß der Kammer auf, dass die junge Frau „so wenig detailliert den Vergewaltigungsvorwurf“ geschildert habe, vielmehr nur immer „schlagwortartig“ die Vorwürfe wiederholt habe. Darüber hinaus wertete das Gericht ihre Aussage „karg und an den entscheidenden Stellen widersprüchlich“.
Noch in der Tatnacht war die junge Frau damals bei der Polizei erschienen und hatte Anzeige erstattet. Auf die Spur der beiden Angeklagten kamen die Ermittler durch die Auswertung einer Überwachungskamera des Clubs und der Funkzellenübertragung des Handys, denn einer der Angeklagten hatte auf den Videobildern telefoniert. Bei der Lichtbildvorlage im Polizeipräsidium hatte die Nebenklägerin ihn allerdings nicht erkannt.