- Im Fall des Schmähgedichts von Jan Böhmermann ist die Staatsanwaltschaft Mainz bislang nicht über ein Strafverlangen der Türkei informiert worden.
- Für eine mögliche Strafverfolgung fehlt auch noch eine Ermächtigung der Regierung.
- Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit Blick auf den Fall Böhmermann erneut zur Freiheit von Kunst und Presse bekannt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit Blick auf den Fall Böhmermann erneut zur Freiheit von Kunst und Presse bekannt. „Die Grundwerte des Grundgesetzes sind unverhandelbar“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.
Er bestätigte, dass die Türkei eine sogenannte Verbalnote im Auswärtigen Amt eingereicht habe mit der Aufforderung, gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann ein Strafverfahren einzuleiten. Mitarbeiter des Ministeriums sowie des Kanzleramts und des Justizministeriums prüften die Anfrage. Dies werde „ein paar Tage dauern“, aber nicht Wochen, sagte Seibert.
Staatsanwaltschaft Mainz liegt kein Strafverlangen vor
Die türkische Regierung bezieht sich mit ihrer Forderung auf Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es: „Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt (...) beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Gibt die Bundesregierung der Anfrage der Türkei statt, nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.
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Die Staatsanwaltschaft Mainz ist bislang nicht über ein Strafverlangen der Türkei informiert worden. „Hier liegt noch nichts vor, und ich bin auch von keiner amtlichen Seite diesbezüglich unterrichtet“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am Montag mit.
Keller betonte in Mainz, für eine Strafverfolgung in solchen Fällen brauche es neben dem Strafverlangen der Türkei auch eine entsprechende Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung. „Ob und wann sie dies tut, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Eine Entscheidung darüber, welche weiteren Ermittlungen erforderlich seien und wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten sei, könne erst getroffen werden, wenn diese Unterlagen tatsächlich eingegangen seien, teilte Keller mit.
Regierungssprecher Seibert betonte, die Entscheidung stehe in keiner Weise im Zusammenhang mit dem Abkommen der EU mit der Türkei, in der Flüchtlingskrise enger zusammenzuarbeiten. „Die Lösung der Flüchtlingsfrage ist im gemeinsamen Interesse Deutschlands, der Europäischen Union und der Türkei“, sagte Seibert und fügte hinzu: „Die Grundwerte des Grundgesetzes sind unverhandelbar, unabhängig davon, ob Deutschland mit anderen daran arbeitet, gemeinsam eine politische Herausforderung zu bewältigen.“
ZDF stellt Zusammenarbeit nicht infrage
Jan Böhmermanns satirische Fernsehshow „Neo Magazin Royale“ steht nach ZDF-Angaben nicht zur Disposition. „Die Sendung wird wie bisher fortgeführt“, teilte der Sender am Montag auf Anfrage mit. Die Aufzeichnungen sollen wie gewohnt stattfinden, sagte ein ZDF-Sprecher. „Neo Magazin Royale“ werde am Donnerstagabend in der Mediathek und auf ZDFneo sowie am Freitag im ZDF zu sehen sein.
Die Zusammenarbeit mit Böhmermann steht nach ZDF-Angaben nicht infrage, auch nachdem die türkische Regierung in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung des Satirikers verlangt hat. (dpa)