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Mittwoch im DeutschlandfunkPriester, Pflegevater, Serientäter – Feature befasst sich mit Missbrauchsfall Ue.

Lesezeit 3 Minuten
Hans Ue., vom Landgericht Köln 2022 als Serientäter verurteilter Priester des Erzbistums Köln, zieht sich die Kapuze seiner roten Jacke über das Gesicht.

Hans Ue., als Serientäter verurteilter Priester des Erzbistums Köln, vor dem Landgericht Köln

Ein Feature widmet sich dem Fall eines katholischen Priesters, der Pflegevater werden durfte und zum Missbrauchstäter wurde.

Der Missbrauchsfall des Serientäters und ehemaligen Priesters Hans Ue. war schon in der strafrechtlichen Aufarbeitung eine Besonderheit: Im laufenden Prozess kam 2021/2022 durch die Befragung von Zeuginnen ans Licht, dass der Geistliche noch weit mehr Kindern und Jugendlichen sexuelle Gewalt angetan hatte, als vorher bekannt. Eine Betroffene, mutmaßlich die erste, ist Ue.s eigene Pflegetochter Melanie F. Jahrelang missbrauchte der Pflegevater sie aufs Schwerste. Zweimal wurde die Jugendliche ungewollt von ihm schwanger. Zweimal kam es zu einer Abtreibung, beim ersten Mal ohne F.s Wissen.

In dem Deutschlandfunk-Feature „Der Priester und die Pflegetochter“ (Mittwoch, 9. Oktober, 20.10 Uhr, in der Reihe „Aus Religion und Gesellschaft“) lassen Christina Zühlke und Markus Schmitz die heute 58-Jährige und ihren Bruder zu Wort kommen. Sie begeben sich mit ihnen und mit weiteren Opfern an die Schauplätze, an denen alles begann, und sie machen die Dynamiken verständlich, die Missbrauch begünstigen. Schon deshalb ist die 20-minütige Sendung hörenswert.

Melanie F. will Gerechtigkeit

Aber Moment… Melanie F. – Pflegetochter eines Priesters, der zum Zölibat und damit zum Verzicht auf Ehe und Familie verpflichtet ist? Hier kommt die zweite Besonderheit ins Spiel, die den Fall Ue. im juristischen und kirchlichen Kontext einmalig macht: Der frühere Kölner Erzbischof, Kardinal Joseph Höffner, hatte Ue. ausnahmsweise erlaubt, Melanie F. und ihren Bruder zu sich zu nehmen. Ob Ue., von dem in der DLF-Sendung mit seinem Rufnamen Bernd die Rede ist, die damit verbundenen Auflagen einhielt und wie es den Kindern bei ihm erging – das interessierte seine Vorgesetzten in Köln  anschließend nicht mehr. Was an Verbrechen, was an Leid hätte über fast 40 Jahre hinweg verhindert werden können, wenn die Kirchenoberen ihrer Verantwortung nachgekommen wären?

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Auch diese anklagende Frage stellt der sensible, nachdenkliche Radio-Beitrag. Zurecht. Melanie F. ihrerseits will die Verantwortung der Kirche rechtlich geklärt wissen: Sie hat das Erzbistum auf mehr als 800.000 Euro Schadenersatz verklagt. Um der Gerechtigkeit willen, sagt sie, und um des Glaubens willen, den die Kirche „in Reinheit vermitteln“ solle, „so wie es Jesus vorgelebt hat“.

Das Erzbistum verlangt, die Klage abzuweisen. Begründung: Priester Ue. habe die Taten in seiner Freizeit begangen. Ein Argument, das nicht nur bei Melanie F. auf völliges Unverständnis stößt. Auch führende Kirchenrechtler sagen im Einklang mit der katholischen Lehre: Den Priester gibt es niemals privat, schon gar nicht im Umgang mit Menschen, die seiner (Seel-)Sorge anvertraut sind.

Das Urteil darüber liegt jetzt zunächst beim Landgericht Köln. Der Rechtsstreit hat aber das Zeug für eine höchstrichterliche Entscheidung. Noch eine Besonderheit des Falls Ue.