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Prozess wegen NichtbeschäftigungWDR-Reporter Döschner verliert seine Klage gegen Kölner Sender

Lesezeit 3 Minuten
WDR

Jürgen Döschner hatte gegen den WDR geklagt.

Der Reporter wirft seinem Arbeitgeber vor, ihn trotz eines Jahresgehalts von rund 100.000 Euro systematisch nicht beschäftigt zu haben.

Der WDR-Reporter und Klimaexperte Jürgen Döschner hat den Prozess gegen seinen Arbeitgeber verloren. Die 18. Kammer des Arbeitsgerichts Köln wies seine Klage (18 Ca 5765/22) am Mittwoch ab. Die Anspruchsvoraussetzungen seien bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch wegen der dem Kläger angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten nicht erreicht, teilte das Gericht mit.

Döschner hatte dem WDR vorgeworfen, ihn im Zeitraum von September 2019 bis Dezember 2022 systematisch nicht beschäftigt zu haben. Trotz eines Jahresgehalts von rund 100 000 Euro arbeite er nur noch höchstens fünf Stunden im Monat. Der langjährige Reporter und Klimaexperte verklagte den öffentlich-rechtlichen Sender daraufhin auf 75 000 Euro Schadensersatz wegen einer „schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts“.

Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Belege für eine entschädigungspflichtige Persönlichkeitsrechtsverletzung. Richter Ralph Heiden ging es in der Verhandlung vor allem um die Frage, ob es Hinweise auf eine vorsätzliche Nichtbeschäftigung gab und ob dem WDR die Unterbeschäftigung seines Arbeitnehmers hätte auffallen müssen. Das Gesamtbild, das sich ergebe, sei nicht aussagekräftig genug, um festzustellen, dass der Sender Döschner „sehendes Auges leerlaufen ließ“, so Heiden.

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Mehrere Konflikte wegen kritischer Beiträge

Der Richter sah vielmehr „verhaltene Versuche, Sie in Beschäftigung zu bringen“. Er sagte aber auch: „Man hätte das besser machen können.“ Einzelne Entscheidungen, Döschner nicht zu beauftragen, seien möglicherweise unrechtmäßig gewesen. Aber auch dann führten sie nicht zwangsläufig zu einer zu ahndenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts. „Wir sehen die Schwelle als nicht erreicht an“, so der Vorsitzende der 18. Kammer.

Jürgen Döschner hingegen betonte: „Ich habe alles getan, um mich bemerkbar zu machen.“ Er habe seine Angebote auch nach seiner Versetzung zu Cosmo im Jahr 2019 weit gestreut. „Es ist nicht so, dass der WDR das nicht hätte wissen können.“ Er betrachte die Ereignisse vom Ergebnis her. Und da stehe für ihn fest, dass er von der Veröffentlichung politisch brisanter Beiträge bis zum Gütetermin vor Gericht im Dezember 2022 publizistisch für den WDR so gut wie nicht tätig gewesen sei.

Mehrere Beiträge Döschners hatten zu Konflikten mit dem WDR geführt. Schon seit einem Kommentar im Jahr 2015 stand er in der Kritik. Damals hatte er die Besetzung des Tagebaus Garzweiler als „nicht legal, aber legitim“ bezeichnet und den Vorwurf des Hausfriedensbruchs durch Klimaaktivisten „absurd“ genannt - schließlich störe der Braunkohlekonzern RWE seit Jahren den Frieden ganzer Dörfer und Regionen.

Im September 2019 wurde ein Beitrag aus der Audiothek und von wdr5.de gelöscht, in dem es darum ging, dass der damalige Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in einem heimlich aufgenommenen Video eingeräumt hatte, einen Vorwand für die Räumung des Hambacher Forst gesucht zu haben.

„Der WDR wollte mich nicht im Programm haben“, sagte der Reporter. Arbeitsrechtler Herbert Hetzfeld von der Kanzlei Küttner, der für den WDR erschienen war, wies das zurück: „Dass jemand kaltgestellt werden sollte, ist einfach nicht der Fall. Diese These ist erfunden.“

Döschner hingegen betonte, dass er gerade nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine als früherer Russland-Korrespondent seine Expertise gerne eingebracht hätte. „Es war nie meine Absicht, Geld zu bekommen, ohne zu arbeiten. Ich habe mein Rentendasein zwangsweise vorziehen müssen“, so Döschner, der im Mai in den Ruhestand geht.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.