Nach neuen Überschwemmungen wird über ein Thema erneut diskutiert: eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Das Bundesjustizministerium hat Bedenken.
Nach neuen ÜberschwemmungenLänder beraten mit Scholz über Versicherung für Elementarschäden
Über eine mögliche Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden als Konsequenz aus den Hochwassern wollen die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 20. Juni beraten. Das sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch). Die Runde berät demnach über das Ergebnis von vier Sitzungen einer entsprechenden Arbeitsgruppe. Elementarschäden sind solche Schäden, die durch die Natur verursacht wurden. Dazu zählen etwa Schäden durch Hochwasser, Stürme oder Erdrutsche.
Das Bundesjustizministerium sieht eine solche Versicherung jedoch skeptisch. So „löst die Einführung einer bundesweiten Elementarschadenpflichtversicherung das Problem der Gefahr für Schäden an Gebäuden und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht“, sagte die Sprecherin dem Blatt. Sie verwies unter anderem auf den bürokratischen Aufwand als Folge der notwendigen Kontrollen. „Diese Kontrolle ist bei vielen Millionen Wohngebäuden in Deutschland und der zur Prüfung notwendigen versicherungsrechtlichen Expertise überaus aufwendig und kostenintensiv.“
Einführung bereits vor über einem Jahr gefordert
Der Bundesrat hatte vor mehr als einem Jahr die bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung gefordert, auch unter Verweis auf die Hochwasserkatastrophe an der Ahr 2021 mit vielen Toten und immensen Schäden.
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Nach den Überschwemmungen am Pfingstwochenende vor allem im Saarland waren Forderungen nach einer Einführung abermals laut geworden. Das Bundesjustizministerium gab zu bedenken, eine Versicherungspflicht würde das „Wohnen in ganz Deutschland teurer machen“. Die Versicherungsbranche schätze, „dass die Kosten je Einfamilienhaus bei 100 bis 2000 Euro jährlich liegen würden“, sagte die Sprecherin.
In dem Beschluss des Bundesrats hieß es seinerzeit, die Bundesregierung befürchte eine zu hohe Belastung privater Haushalte. Dies erscheine allerdings kurzsichtig. Die Belastung im Schadensfall sei um ein Vielfaches höher und könne teilweise sogar existenzbedrohend sein. (dpa)