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Prozess in DüsseldorfRentnerin muss sieben Meter hohes Kreuz aus Garten entfernen

Lesezeit 1 Minute
Kreuz Symbol Prozess

Ein sieben Meter hohes Kreuz muss nun aus einem Düsseldorfer Garten entfernt werden. (Symbolbild)

Düsseldorf – Eine gläubige Düsseldorferin muss ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten in Düsseldorf entfernen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt.

Das Kreuz stelle eine „rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung“ dar, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftigen Betrachter wie ein störender Fremdkörper. Es führe dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstätte“ annehme.

Mitbewohnerin fühlte sich „in ihrem Lebensalltag erheblich beeinträchtigt“

Geklagt hatte eine Mitbewohnerin und Miteigentümerin des Zwei-Parteien-Hauses. Die Frau fühle durch das riesige „bei jedem Blick in den Garten in ihrem Lebensalltag erheblich beeinträchtigt“, hatte ihr Anwalt gesagt. Zudem störe sie das durch eine Leuchtkette nachts illuminierte Kreuz auch beim Einschlafen.

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Die beklagte Rentnerin hatte behauptet, ihre Hausnachbarin habe der Errichtung des Kreuzes vorab zugestimmt, was diese energisch bestritten hatte. Auch das Landgericht hatte erhebliche Zweifel, dass eine Zustimmung vorgelegen haben soll. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)