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Urteil in Prozess21-Jähriger aus Kaiserslautern erwürgt Frau beim Sex

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Das Justizgebäude in Kaiserslautern. (Archivfoto)

Das Justizgebäude in Kaiserslautern. (Archivfoto)

Der Mann würgte seine 20-jährige Freundin so lange, bis sie starb. Er wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern hat einen 21-Jährigen wegen der Erwürgung seiner Freundin beim Sex zu drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Das Urteil wurde bereits am Dienstag verkündet.

Die zuständige Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der heute 21-Jährige im September seine 20 Jahre alte Freundin in ihrer Wohnung so lange würgte, bis sie starb. Das hatte er dem Urteil zufolge „zwar nicht beabsichtigt“, es war aber erkenn- und vermeidbar. Das Abschnüren der Atemwege führt zu sichtbaren Symptomen wie blau-roten Verfärbungen im Hals- und Kopfbereich, Einblutungen unter der Haut und Bewusstlosigkeit.

Gewaltvolle Sexualpraktik: Würgen birgt Risiken

Der Angeklagte machte nach Angaben eines Gerichtssprechers von seinem Schweigerecht Gebrauch. Während des Prozesses wurden mehrere Zeugen und Sachverständige des Landeskriminalamts gehört. Unter anderem sagten gleich mehrere ehemalige Freundinnen und aktuelle Affären des Mannes aus, wie die Tagesschau berichtet. Laut ihrer Aussage soll der Angeklagte einen Fetisch für das Würgen haben.

Bei einer Studie in den USA gab eine von drei Frauen zwischen 18 und 24 Jahren an, während des letzten Sexualaktes gewürgt worden zu sein. Das Würgen beim Sex, was vor allem unter jüngeren Menschen verbreitet ist, kann gravierende Folgen haben. Die Sexualpraktik kann zu Sehverlust, Ohnmacht und in besonders extremen Fällen zum Tode führen. Bei wiederholtem Sauerstoffmangel durch regelmäßiges Würgen sind anhaltende negative Auswirkungen auf das Gehirn möglich, darunter ein erhöhtes Risiko für Schlaganfälle.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Verurteilte und auch die Staatsanwaltschaft können dagegen noch Revision einlegen. (lvn mit afp)