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Nach Silvester-AusschreitungenNRW-Minister Reul fordert strengere Regeln für Schreckschusswaffen

Lesezeit 4 Minuten
In einem Waffengeschäft wird das Magazin einer Schreckschusspistole vom Typ Walther P88 Compact Kaliber 9mm PAK mit Schreckschusspatronen geladen.

Schreckschusspistolen und die bei Reichsbürgern beliebten Armbrüste sollen künftig nur gegen einen Waffenschein zu haben sein.

Auch für den Kauf einer Schreckschusspistole soll der Kleine Waffenschein demnächst Vorschrift werden. In NRW haben derzeit etwa 190.000 Personen diese Genehmigung.

Nach den Ausschreitungen an Silvester fordert NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) strengere Regeln für den Kauf von Schreckschusswaffen. Diese sollen zukünftig nur noch Personen erwerben dürfen, die über einen Kleinen Waffenschein verfügen. „Die Idee ist zwar nicht neu“, sagte Reul dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Schon 2020 und 2021 hätten die Innenminister der Bundesländer in der Innenministerkonferenz (IMK) über eine Gesetzesänderung nachgedacht und das Bundesinnenministerium aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dennoch: „Ich würde es begrüßen, wenn jetzt schnell Nägel mit Köpfen gemacht werden“, betonte Reul.

Ähnlich hatten sich zuletzt auch schon Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie Berlins Innensenatorin Iris Spranger geäußert. Problematisch sei, dass jeder ab 18 Jahren ohne weitergehende Prüfung oder einen Nachweis eine Schreckschusspistole und die dazugehörige Munition kaufen könne, beklagen die Sozialdemokratinnen.

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In der Nacht zum Neujahrstag waren in mehreren deutschen Städten Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz angegriffen worden. Besonders heftig waren die Attacken in einigen Vierteln von Berlin. Unter anderem war auf Videos zu sehen, wie ein Unbekannter ein Auto der Polizei mit einer Schreckschusswaffe beschoss.

Bundesinnenministerium: Waffenkäufer sollen psychologisches Gutachten vorlegen

Diese sind nach derzeitiger Rechtsprechung frei verkäuflich, dürfen eigentlich aber nur in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden. Wer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung mit sich führen will, braucht dafür den Kleinen Waffenschein. Der aber soll zukünftig auch für den Erwerb der Waffen notwendig sein, fordert Reul. Neben dem Mindestalter von 18 Jahren wird bei der Beantragung des Kleinen Waffenscheins geprüft, ob die „persönliche Eignung für das Führen einer Waffe“ vorliegt, heißt es aus dem NRW-Innenministerium. Um dies festzustellen, werde beispielsweise nach eventuellen Einträgen im Strafregister, im „polizeilichen System“, sowie nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes gefragt.

Neben der Zuverlässigkeitsprüfung müsse in diesem Zusammenhang auch erläutert werden, weshalb eine solche Waffe benötigt werde, ergänzt Spranger. Bundesinnenministerin Faeser will diese Vorschriften zudem auf Armbrüste ausdehnen, die etwa in der Reichsbürgerszene weit verbreitet sind. In einem Referentenentwurf für Änderungen des Waffenrechtes soll auch der Erwerb einiger halbautomatischer Waffen mit weiteren Auflagen erschwert werden. Alle Käufer derartiger Waffen sollen demnach zusätzlich zum Waffenschein auf eigene Kosten noch ein ärztliches und psychologisches Zeugnis vorlegen. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen Meldeämtern und Waffenbehörden verbessert werden, etwa bei Hinweisen auf konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Störung.

Immer mehr Menschen beantragen einen Waffenschein

Zum Stichtag 31. August vergangenen Jahres hatten 189.478 Personen in NRW die Genehmigung für den Kleinen Waffenschein erhalten. Seit 2012, als etwas mehr als 60.000 Menschen den Schein besaßen, hat sich die Zahl damit verdreifacht. Im Kölner Umland hat es auch im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg der Nachfrage gegeben. Beispielsweise im Rhein-Sieg-Kreis und im Oberberg wurden 2022 mehr Anträge gestellt als in den beiden Jahren zuvor.

Die Zahl der Anträge für den „großen“ Waffenschein ist 2021 in Nordrhein-Westfalen auf ein Achtjahreshoch gestiegen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden 5100 Anfragen genehmigt, bis zum Stichtag 31. Oktober waren es im vergangenen Jahr immerhin schon 4753. Eine „Vielzahl“ davon entfiel „auf den Bereich der Bewachungsunternehmen“, so das Ministerium. Dazu kämen zahlreiche Jäger und Sportschützen. Insgesamt gebe es mittlerweile etwa 157.000 Personen in NRW, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind. Diese müsse mit dem Schein beantragt werden, bevor es zum Kauf beispielsweise einer Pistole oder eines Gewehres kommen kann.

1875 Straftaten, bei denen Waffen verwendet wurden

Nachdem im bisherigen Rekordjahr 2013 insgesamt 5779 neue Anträge gestellt wurden, sei die Zahl zwischenzeitlich bis auf 4432 gesunken, teilte das Ministerium auf Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag mit. Die Waffen seien auch für Straftaten benutzt worden. Dies werde, allerdings ohne die konkreten Taten in der Statistik zu hinterlegen, in NRW seit 2019 zentral erfasst. Demnach sei von 2019 bis 2021 in „1875 Fällen ein Tatmittel der Gruppen Pistole/Revolver, Gewehr oder Luft- oder Federdruckwaffe erfasst worden“. Wie häufig die Waffen berechtigterweise zur Selbstverteidigung eingesetzt wurden, sei nicht bekannt.