Die Reform soll einerseits Investitionen ermöglichen und zugleich eine zu hohe Verschuldung einzelner Mitgliedstaaten vermeiden.
EUMitgliedsstaaten einigen sich auf Reform der gemeinsamen Schuldenregeln
Nach langem Ringen haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf eine Reform der gemeinsamen Schuldenregeln geeinigt. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft gab am Mittwochabend nach einer Videokonferenz der EU-Finanzminister im früher Twitter genannten Onlinedienst X bekannt, durch die Einigung würden „Stabilität und Wachstum“ gesichert. Die niederländische Finanzministerin Sigrid Kaag sagte, sie sei „froh, dass wir nach langer Diskussion und harten Verhandlungen eine gute Übereinkunft zu den EU-Budgetregeln erzielt haben“.
Durch die Reform soll der EU-Stabilitätspakt modernisiert werden, um einerseits Investitionen zu ermöglichen und zugleich eine zu hohe Verschuldung einzelner Mitgliedstaaten zu vermeiden. Die Schuldenregeln vom Ende der 1990er Jahre legen fest, dass bei der Neuverschuldung eines Staates drei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) nicht überschritten werden sollen. Die Gesamtverschuldung eines Landes darf bei höchstens 60 Prozent liegen.
EU: Finanzminister einigen sich auf Reform für Stabilitätspakt
Vor der nun erzielten Einigung der EU-Finanzminister hatten sich bereits Deutschland und Frankreich abgestimmt und auf einen Kompromiss verständigt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte nach dem Treffen am Dienstag in Paris, die deutsch-französische Übereinkunft sehe „Sicherheitslinien für niedrigere Defizite und Schuldenstände“ der Mitgliedsländer vor, wie sie Deutschland fordert. Zugleich ermögliche sie Anreize für Reformen und Investitionen, auf die Frankreich und andere Länder bestehen.
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Die EU hatte ihre Schuldenregeln in der Corona-Pandemie ausgesetzt, um den Ländern Milliardenhilfen für die Wirtschaft zu ermöglichen. Bei der Reform sollten die sogenannten Maastricht-Kriterien mit der Drei-Prozent-Obergrenze bei der Neuverschuldung und der 60-Prozent-Regel für die Gesamtverschuldung erhalten bleiben, aber zugleich den Staaten mehr Flexibilität eingeräumt werden.
Nach der Grundsatzeinigung der Mitgliedsländer müssen die Staaten und das Europaparlament die Reform noch besiegeln. In Kraft treten könnte sie dann theoretisch ab Ende des Frühjahrs. (afp)