AboAbonnieren

„Falsches Signal“Finanzministerium kritisiert EU-Kompromiss für mehr Lohntransparenz

Lesezeit 2 Minuten
Christian Lindner, Bundesfinanzminister, spricht bei einer Pressekonferenz.

Christian Lindner, Bundesfinanzminister, spricht bei einer Pressekonferenz. (Archivbild)

Das Haus von Christian Lindner widerspricht der Familienministerin Lisa Paus, die die geplanten Verschärfungen gelobt hatte.

Das Bundesfinanzministerium kritisiert die geplanten EU-weiten Vorgaben für mehr Gehälter-Transparenz in Unternehmen. Die Bundesregierung habe sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die entsprechende EU-Richtlinie „bürokratiearm und mittelstandskonform“ umgesetzt werden solle, erklärte das Ministerium auf dpa-Anfrage. Das erfülle der gegenwärtige Kompromiss nicht. Damit widerspricht das Haus von Christian Lindner (FDP) der grünen Familienministerin Lisa Paus, die die geplanten Verschärfungen zuvor gelobt hatte.

Mit der neuen Richtlinie sollen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern dazu verpflichtet werden, künftig regelmäßig Daten zum Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen zu veröffentlichen. Ziel ist es, durch mehr Transparenz die vielerorts bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern weiter zu schließen. In Deutschland liegt sie derzeit bei 18 Prozent. Umfassende Transparenzpflichten zu Gehaltsunterschieden gibt es bislang nicht.

EU-Richtlinie soll mit Transparenz die Gender Pay Gap verringern

Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können hierzulande lediglich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kollegen des jeweils anderen Geschlechts für eine vergleichbare Beschäftigung verdienen. Diese Informationen müssen sie aber extra anfordern. Am Mittwoch hatten die Botschafter der EU-Staaten die neuen Regeln formell abgesegnet. Deutschland hatte sich wegen des koalitionsinternen Dissenses enthalten. Die Richtlinie kann dennoch in Kraft treten - sobald das Parlament grünes Licht gegeben hat. Letzteres gilt als Formsache.

Frauenministerin Paus, die die Enthaltung Deutschlands am Mittwoch bedauert hatte, hofft auf ein Inkrafttreten im Frühjahr 2023. Der Kompromiss sehe „großzügige Vorlaufzeiten“ für Unternehmen vor, sagte sie der dpa. So müssten etwa Arbeitgeber mit 100 bis 150 Beschäftigten die ersten Berichte erst 2031 vorlegen.

Das Bundesfinanzministerium sieht das anders. Zwar seien die „grundsätzlichen Anliegen des Entwurfs“ zu begrüßen. Durch die vorgesehenen Berichtspflichten werde „die Betroffenheit kleinerer und mittlerer Unternehmen“ aber nicht hinreichend berücksichtigt, hieß es. Die Richtlinie sende in der derzeitigen Wirtschaftslage „das falsche Signal“. (dpa)