Reform soll Kostendruck verringern und Hersteller zu Vorratshaltung verpflichten – auch telefonische Krankschreibung wird unbefristet möglich.
Bundesrat macht Weg freiGesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln kommt

Das neue Gesetz schreibt auch vor, dass Hersteller Vorräte für wichtige Medikamente für drei Monate anlegen müssen. (Symbolbild)
Copyright: dpa
Das geplante Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln kann in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die Vorlage der Regierung. Durch die Reform soll der Kostendruck auf die Pharmahersteller gesenkt werden, damit der Verkauf der Medikamente in Deutschland lohnender wird. Außerdem wird die telefonische Krankschreibung unbefristet ermöglicht.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Neuregelung mit dem Mangel bei rund 450 Wirkstoffen begründet. Betroffen sind demnach besonders Krebsmedikamente, Antibiotika oder Medikamente für Kinder. Deswegen sollen Preisregeln für Kinderarzneimittel gelockert sowie Festbeträge und Rabattverträge abgeschafft werden.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Antibiotika-Reserve für 6 Monate aufbauen
Das neue Gesetz schreibt auch vor, dass Hersteller Vorräte für wichtige Medikamente für drei Monate anlegen müssen. Bei Antibiotika soll sogar eine Reserve für sechs Monate aufgebaut werden. Vorgesehen ist zudem die Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen.
Alles zum Thema Corona
- Frage nach Herkunft des Erregers Weißes Haus legt sich fest: Corona entstand durch chinesische Laborpanne
- Fünf Jahre nach Corona-Ausbruch Länder einigen sich auf Pandemievertrag
- Betrieb ist eingestellt Benninghoff-Reisen aus Wiehl ist pleite
- Polizeiliche Kriminalstatistik Anstieg bei Jugendlichen und Zuwanderern – Entwicklung sozial erklärbar
- Arbeitsmarkt Jobabbau in der Industrie – Ifo erwartet mehr Arbeitslose
- Lockdown vor fünf Jahren Warum die Corona-Aufarbeitung bisher gescheitert ist
- Impfungen und Schutzmaßnahmen Corona-Pandemie brachte Streit in viele Familien
Für Apotheken soll der Austausch von Medikamenten erleichtert werden: Falls ein Arzneimittel nicht verfügbar ist, dürfen Apothekerinnen und Apotheker künftig ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Die Produktion von Antibiotika in Europa will die Bundesregierung stärken.
Durch die Novelle soll auch die in der Corona-Pandemie erprobte Krankschreibung per Telefon künftig dauerhaft möglich sein. Dies gilt aber nur für Patientinnen und Patienten, die der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind und die keine schweren Symptome haben. (afp)