Minister Karl Lauterbach will bei Krankenhäusern sparen und dennoch die Behandlungsqualität steigern. Ob die Reform so umgesetzt wird, ist fraglich.
GesundheitsministeriumDas steht in Lauterbachs Gesetzentwurf zur Krankenhausreform
Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform soll die gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden zehn Jahren um mehr als 50 Milliarden Euro entlasten. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Durch mehr Spezialisierung sowie den Abbau von Betten beziehungsweise die Schließung nicht mehr benötigter Standorte geht Lauterbach 2026 zunächst von Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro aus. Diese Summe soll sich dann jährlich um eine weitere Milliarde erhöhen. Das ergibt bis 2035 eine Gesamtsumme von 55 Milliarden Euro. Allerdings müssen erhebliche Kosten dagegengerechnet werden.
So plant Lauterbach für den Umbau der Kliniklandschaft einen sogenannten Transformationsfonds, für den Kassen und Länder bis 2035 jeweils 25 Milliarden Euro bereitstellen sollen. Zudem bekommen die Kliniken mehr Geld für ihr Personal, was ebenfalls die Kassen belastet. Weitere Beitragsanhebungen nach Inkrafttreten der Reform sind daher wahrscheinlich.
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Wirtschaftlicher Druck auf Kliniken soll sinken
Ziel der Reform ist es, den ökonomischen Druck auf die Kliniken deutlich zu senken. Derzeit ist gut ein Drittel der Krankenhausbetten nicht belegt, weshalb die Kliniken versuchen, die Erlösrückgänge durch möglichst viele und teure Operationen auszugleichen. Das funktionierte aus Sicht der Krankenhäuser jahrelang gut – hat aber dazu geführt, dass in Deutschland im internationalen Vergleich deutlich zu viel operiert wird. Inzwischen funktioniert diese Ausweichreaktion finanziell jedoch nicht mehr, da die Zahl der Patientinnen und Patienten nach der Corona-Pandemie weiter zurückgegangen ist und immer mehr Betten nicht gebraucht werden.
Künftig sollen die Kliniken nicht mehr pro Behandlung bezahlt werden, sondern bereits für das Vorhalten der nötigen Kapazitäten Pauschalen bekommen. Zur Verbesserung der Qualität werden insgesamt 65 unterschiedliche Leistungsgruppen gebildet, für die bundesweit einheitliche Vorgaben hinsichtlich der notwendigen technischen Ausstattung und des Personals gemacht werden. Werden diese nicht erfüllt, darf eine Klinik die Behandlung beziehungsweise den Eingriff nicht mehr durchführen. „Durch eine Konzentration von Leistungen in spezialisierten Kliniken und eine dadurch gesteigerte Behandlungsqualität könnten viele Lebensjahre gerettet und Todesfälle sowie unnötige Revisionsoperationen vermieden werden“, heißt es im Gesetzentwurf.
Maximal 30 Minuten bis zu nächster Klinik mit Chirurgie
Auf dem Land sind Ausnahmen vorgesehen, um eine medizinische Versorgung sicherzustellen: Gesetzlich wird festgelegt, dass für die Bürgerinnen und Bürger eine Klinik mit einer Chirurgie und einer Abteilung für innere Medizin mit dem Auto innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein muss. Für alle anderen Abteilungen gilt eine Zeitspanne von 40 Minuten. Zudem sollen Klinikstandorte auf dem Land bevorzugt in medizinische Versorgungszentren umgewandelt werden, in denen nur kleinere Eingriffe vorgenommen werden und ansonsten die Pflege im Vordergrund steht.
Die Reform ist bei den Ländern heftig umstritten. Sie betrachten viele Vorhaben als Eingriff in ihre Hoheit bei der Krankenhausplanung. Allerdings hat Lauterbach das Gesetz entgegen früherer Zusagen so aufgebaut, dass es im Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig ist. Jedoch funktioniert die Reform nur mit weiteren Verordnungen, für die dann doch wieder die Zustimmung der Länder nötig ist. Deshalb ist unklar, ob die Reform tatsächlich wie von Lauterbach gedacht umgesetzt wird.
In Köln schreiben die städtischen Kliniken seit 13 Jahren hohe Verluste. Drei Krankenhäuser sollen daher in Köln-Merheim zusammengefasst werden.