Berlin – Im Streit um die Reform der Grundsteuer haben die Koalitionsfraktionen und die FDP einen Durchbruch erzielt. Die FDP werde der geplanten Grundgesetzänderung am Freitag im Bundestag nun doch zustimmen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Parlamentskreisen. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ darüber berichtet.
Die Grundgesetzänderung sieht vor, dass die Bundesländer künftig abweichend vom Bundesgesetz über eine Öffnungsklausel eigene Grundsteuerregelungen einführen können. Für den Beschluss ist im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit nötig - dafür braucht die Koalition die Stimmen der FDP. Die Liberalen hatten mit einer Blockade der Reform gedroht.
Auswirkung auf den Länderfinanzausgleich
Das Problem war dabei weniger die Grundsteuer-Reform an sich, als ihre Auswirkung auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer spielen dabei eine große Rolle. Damit die Rechnung fair ist, will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bei allen Ländern die gleiche Methode anwenden - auch bei denen, die ihr eigenes Grundsteuer-System nutzen.
Die FDP befürchtete deshalb, dass viele Bundesländer mit hohem bürokratischen Aufwand doppelt rechnen müssen - und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Nun soll in dem Gesetz zusätzliche Bürokratie ausgeschlossen werden, wie die dpa erfuhr. Es soll klargestellt werden, dass Steuerpflichtige in Ländern, die die Öffnungsklausel nutzen, keine zusätzlichen Steuererklärungen abgeben müssen.
Grundsteuer wird von Hausbesitzern und Mietern gezahlt
Grundsteuer wird von Hausbesitzern und Mietern gezahlt, denn sie darf über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist sie mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Bei der Reform drängt die Zeit: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer wegen veralteter Berechnungsgrundlagen bis Ende des Jahres neu geregelt sein.
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Scholz hat vorgeschlagen, bei der Berechnung weiterhin den Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete zugrunde zu legen. Dagegen gibt es jedoch Widerstand aus einigen Ländern und auch in der Opposition. Weil dann alle Grundstücke aufwendig neu bewertet werden müssten, lehnen Länder wie Bayern das Modell ab. Die Bundesländer sollen deshalb nun eigene Regelungen entwickeln und vom Bund abweichen dürfen. (dpa)