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FDP-Chef will sparenLindner ist gegen Gesetz zum Heizungstausch

Lesezeit 2 Minuten
Christian Lindner spricht im Bundestag.

Lindner fordert Alternativen zum Gesetzesentwurf. Außerdem sieht er verfassungsrechtliche Probleme.

Der FDP-Chef hat sich kritisch gegenüber dem Gesetzesentwurf zum Heizungstausch geäußert. Er sieht Probleme bei Finanzierung und Umsetzung.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf zum Heizungstausch. Das geht aus einer Protokollerklärung Lindners hervor, welche der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag. Zuerst hatte das Nachrichtenportal „The Pioneer“ darüber berichtet.

Lindner fordert in der Erklärung eine „praxistaugliche und finanzierbare“ Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit. Lindner trug die Protokollerklärung im Namen der FDP-Minister vor, wie es hieß. Zu geplanten zusätzlichen Förderungen heißt es, auf die Wahrung der „Haushaltsdisziplin“ müsse besonderer Wert gelegt werden.

In der Koalition gibt es seit langem Streit über die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024. Lindner will einen Sparkurs. In der Erklärung heißt es, das Finanzministerium stimme dem Gesetzentwurf „im Bewusstsein“ zu, dass die Fraktionen des Bundestages im parlamentarischen Verfahren den Entwurf intensiv beraten und auch „weitere notwendige Änderungen“ vornehmen werden.

Lindner: "Möglichst wenig Belastungen für Bürgerinnen und Bürger"

Dabei seien Bedenken im Hinblick auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen, „um die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig zu belasten.“ Gerade beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse auf angemessene Übergangsfristen geachtet werden.

Es müsse sichergestellt werden, dass alle grünen Gase sowie deren Mischungen als Erfüllungsoptionen zulässig seien. „Effizienzvorgaben und Sanierungszwänge sind vor dem Hintergrund einer marktgetriebenen Erreichung der Klimaneutralität kritisch zu hinterfragen.“

Lindner kritisiert auch eine geplante Regelung für Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind. Für sie soll die Pflicht zum Umstellen auf erneuerbare Energien entfallen, falls ihre bisherig Öl- oder Gasheizung kaputt geht. Dazu heißt es in der Erklärung: „Die Grenze von 80 Jahren muss verfassungsrechtlich gut begründet sein.“ Die jetzige Ausgestaltung werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. (dpa)