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Keine GenehmigungRegenbogenflaggen-Streit zwischen Innen- und Familienministerium

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Die traditionelle Regenbogenfahne weht anlässlich des Berliner Christopher Street Day (CSD) erstmals auf dem Reichstagsgebäude.

Berlin – Flaggenstreit zwischen zwei Bundesministerien: Vor dem Bundesfamilienministerium weht seit dem Jahrestag des „Christopher Street Day“ am 28. Juni die sogenannte Progress-Regenbogenflagge - obwohl das für die Beflaggung von Bundesgebäuden zuständige Bundesinnenministerium (BMI) zuvor schriftlich darauf hingewiesen hat, dass es keine Genehmigung dafür gibt. Beide Ministerien bestätigten am Dienstag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von „Achtung, Reichelt!“, dem Youtube-Kanal des ehemaligen „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt.

Die Progress-Regenbogenflagge enthält weitere Streifen in mehreren Farben, die in Dreiecksform aufgebracht sind, und zusätzlich einen Punkt. Sie soll damit unter anderem auch für die Belange von Trans- und Inter-Personen stehen.

Traditionelle Regenbogenflagge genehmigt

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte in einem Schreiben vom 6. April unter anderem an Ministerien, Bundestag und Bundesrat das Hissen der traditionellen Regenbogenflagge an Bundesgebäuden genehmigt. Am 13. Juni schickte das SPD-geführte Ministerium dann ein weiteres Schreiben an das von den Grünen geführte Familienministerium. Darin wurde nach BMI-Angaben darauf hingewiesen, „dass das Hissen weiterer Logo-Flaggen nicht vom BMI-Schreiben vom 6. April 2022 umfasst ist und auch ansonsten nicht genehmigt werden kann“.

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Eine Sprecherin des Familienministeriums sagte zur Frage, warum diese Fahne statt der Regenbogenfahne gehisst wurde: „Als Gleichstellungsministerium sind wir stolz, dieses Jahr die Progress-Regenbogenflagge zu hissen, um ein Zeichen besonderer Solidarität auch mit allen Trans- und Inter-Personen zu setzen. Damit drückt das Haus unmissverständlich aus, für alle queeren Menschen einzustehen.“ Die Fahne soll den Angaben zufolge noch bis zum 29. Juli vor dem Ministerium wehen.

Vom Innenministerium hieß es, Beflaggungen, die nicht im Einklang mit dem Beflaggungserlass der Bundesregierung stünden, seien rechtswidrig. Verstöße zögen aber keine Rechtsfolgen nach sich. Man erwarte grundsätzlich, dass sich alle Ressorts an die Regelungen hielten, die im Beflaggungserlass festgelegt seien. (dpa)