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BundesratLänder fordern Ausgleich für Mehrkosten bei Bürgergeld

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Abgeordnete der Länder befassen sich im Bundesrat unter anderem mit dem Thema Bürgergeld.

Berlin – Die Bundesländer sehen beim Entwurf der Bundesregierung für ein neues Bürgergeld noch Nachbesserungsbedarf. In einer Stellungnahme forderte der Bundesrat am Freitag in Berlin die Ampelregierung dazu auf, die mit dem neuen Gesetz verbundenen Kosten zu überprüfen und entstehende Mehrkosten für Kommunen und Länder auszugleichen.

Mit dem Bürgergeld will die Ampelkoalition zum 1. Januar ein neues System der sozialen Absicherung für die mehr als fünf Millionen Betroffenen schaffen, das das bisherige Hartz-IV-System ablösen soll. Ziel ist es, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren zu können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen um rund 50 Euro pro Monat steigen.

Bremen und Berlin fordern mehr Unterstützung

Einigen Ländern, wie etwa Bremen und Berlin, gehen die Hilfen, die der Entwurf vorsieht, nicht weit genug. So beklagte etwa die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne), dass die Erhöhung der Regelsätze um 50 Euro von der Inflation und den hohen Energiepreisen „neutralisiert“ werde. Das sei „zu wenig“.

Die linke Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping betonte, dass es nicht zumutbar sei, dass Leistungsbezieher auf Ersparnisse zurückgreifen müssten, um etwa defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke zu ersetzen. Die Reform sei ein „Schritt in die richtige Richtung“, aber keineswegs eine Überwindung des Systems Hartz-IV, erklärte Kipping. Dazu wären aus ihrer Sicht ein kompletter Verzicht auf Sanktionen und eine weitere Angleichung der Regelsätze nötig.

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Der Entwurf der Bundesregierung sieht neben der Konzentration auf die langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt nach wie vor Leistungsminderungen für Betroffene vor, die etwa nicht zu Terminen des Jobcenters erscheinen - allerdings in geringerem Ausmaß. Eine weitere grundlegende Änderung ist die sogenannte zweijährige Karenzzeit, in der Vermögen nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht erheblich sind.

Am 10. November will sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetz zum Bürgergeld befassen. Danach ist der Bundesrat erneut am Zug. (dpa)