Der Gesundheitsminister will das Rauchen in Autos verbieten, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren – bereits seit 2019 gibt es Initiativen.
Bußgelder bis zu 3000 EuroLauterbach-Pläne: Rauchen in Autos mit Kindern verbieten

Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum könne die Konzentration von Tabak in Autos fünfmal so hoch sein „wie in einer durchschnittlichen verrauchten Gaststätte.“ (Symbolbild)
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Rauchen im Auto soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums künftig nicht mehr erlaubt sein, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Dieses bereits seit längerem von den Bundesländern geforderte Verbot ist in einem Referentenentwurf zur Ergänzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vorgesehen, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte zuerst berichtet. Der Entwurf aus dem Haus von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsste noch mit anderen Ressorts abgestimmt werden, bevor er dem Kabinett vorgelegt wird.
Rauchverbot im Auto: Bußgelder von bis zu 3000 Euro möglich
Demnach soll das Rauchverbot, das zum Beispiel bereits im öffentlichen Nahverkehr gilt, künftig auch „in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren“ umgesetzt werden.
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Mehrere Bundesländer hatten bereits seit 2019 Initiativen gestartet, um diese Erweiterung durchzusetzen, und bei einem Verstoß Bußgelder in Höhe von bis zu 3000 Euro ins Spiel gebracht. Zuletzt entschied der Bundesrat im März 2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Lauterbach: Rauchverbot auch auf E-Zigaretten und Cannabis-Produkte ausweiten
Die niedersächsische Landesregierung hatte dies mit Verweis auf das Deutsche Krebsforschungszentrum damit begründet, dass die Konzentration von Tabak in Autos fünfmal so hoch sein könne „wie in einer durchschnittlichen verrauchten Gaststätte“.
Für Kinder und Jugendliche könnte dies Schädigungen an der Lunge sowie Atemwegserkrankungen und Mittelohrentzündungen verursachen. Lauterbach will dort, wo ein Rauchverbot per Gesetz gilt, dies auch auf E-Zigaretten und Cannabis-Produkte ausweiten. (dpa)