Als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil zum Klimafonds verhängt das Bundesfinanzministerium eine Ausgabensperre für Teile des gesamten Etats.
Nach Urteil des BundseverfassungsgerichtsLindners Finanzministerium sperrt Teile des Bundeshaushalts
Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgericht sperrt das Finanzministerium (BMF) zahlreiche Posten im Bundeshaushalt. „Das BMF stoppt die Verpflichtungsermächtigungen in 2023, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden“, hieß es am Montagabend aus Kreisen des Ministeriums. Dies betreffe Etats aller Ministerien. Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Aktuelle Ausgaben in diesem Jahr sind demnach nicht betroffen.
Weiter hieß es, bestehende Verbindlichkeiten würden weiter eingehalten, es dürften nur keine neuen eingegangen werden. „In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden.“
Karlsruhe erklärt Umwidmung von 60 Milliarden für nichtig
Die Ampel-Koalition ringt weiter um den Umgang mit dem Urteil aus Karlsruhe. Die SPD bekräftigt ihre Forderungen nach einem Aussetzen der Schuldenbremse, um das 60-Milliarden-Euro-Finanzloch zu stopfen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist zwar ebenfalls kein Verfechter der Schuldenbremse, sieht für Änderungen aber keine Mehrheiten.
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Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden im sogenannten Klima- und Transformationsfonds nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits vorübergehend bestimmte Vorhaben auf Eis gelegt, die aus dem Fonds finanziert werden sollten. Dabei ging es um Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre.
An diesem Dienstag sollen Experten sollen Bundestag und Bundesregierung helfen, die Folgen des Karlsruher Haushaltsurteils richtig zu interpretieren. Der Haushaltsausschuss hört dazu Sachverständige an, die von den unterschiedlichen Fraktionen benannt wurden. Vor allem soll es darum gehen, ob trotz des Urteils der Haushalt für 2024 beschlossen werden kann.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich will Schuldenbremse aussetzen
Um die Auswirkungen des Haushaltsurteils abzumildern, hält SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich ein Aussetzen der Schuldenbremse für notwendig - mindestens für das Jahr 2024. „Wir werden aus meiner Sicht nicht darum herumkommen, für 2024 die Ausnahmeregel zu ziehen - womöglich auch länger“, sagte Mützenich dem Magazin „Stern“.
„Die Aufgaben, die vor uns stehen, sind ja nicht nächstes Jahr erledigt. Vor uns liegen gewaltige Herausforderungen, bei der Klimawende, der neuen Industriepolitik, aber auch außenpolitisch.“ Zuvor hatte bereits SPD-Chefin Saskia Esken dafür plädiert, die Schuldenbremse 2023 und 2024 nicht anzuwenden.
Robert Habeck: Schuldenbremse nicht zeitgemäß
Bundeswirtschaftsminister Habeck hält die Schuldenbremse in der aktuellen Form für nicht mehr zeitgemäß, sieht aber keine Mehrheiten für eine Reform. „Ich persönlich mache keinen Hehl daraus, dass ich die Art, wie die deutsche Schuldenbremse konstruiert ist, für zu wenig intelligent halte“, sagte Habeck am Montagabend in den ARD-„Tagesthemen“. Sie sei „sehr statisch“ und unterscheide nicht zwischen Geldern, die im Laufe des Jahres ausgegeben werden, und Investitionen in die Zukunft, die sich erst nach Jahren rechnen. Das scheine ihm wenig klug, sagte der Grünen-Politiker.
Die Schuldenbremse „wurde auch gebaut in einer anderen Zeit, als wir immer billiges Gas aus Russland hatten, als China immer unsere Werkbank war oder unser Abnahmemarkt, als die Amerikaner immer verlässliche, treue Freunde waren und uns die militärische Last abgenommen haben, weil es keinen Krieg in Europa gab“, sagte Habeck. Diese Voraussetzungen hätten sich verändert.
Die Debatte um die Schuldenbremse helfe in diesem Jahr trotzdem nicht weiter. „Es gibt einen Koalitionsvertrag, der Koalitionspartner und auch die Opposition hat klar gemacht, dass sie meine Meinung und die von vielen anderen, von vielen Ökonomen nicht teilen. Insofern ist das eine für die Zukunft wahrscheinlich entscheidende, vielleicht eine ganz entscheidende Debatte. Für die Gegenwart werden wir das Geld anders finden müssen“, sagte der Wirtschaftsminister.
Dietmar Bartsch will „Klimareichensteuer“
Ein Vorschlag kommt von Linksfraktionschef Dietmar Bartsch - er forderte eine „Klimareichensteuer“. „Nach dem Urteil aus Karlsruhe darf es keine Sozialkürzungen geben, um das 60-Milliarden-Loch zu stopfen“, sagte Bartsch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag).
Nicht die „kleinen Leute“, sondern Multimillionäre und Milliardäre sollten herangezogen werden, um Deutschland zu modernisieren. Weitere Einsparungen wären beim Sondervermögen für die Bundeswehr möglich, das die Linke ablehnt. Es solle auf den Prüfstand gestellt und relevant reduziert werden, forderte Bartsch. (dpa)