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Verschollener Tengelmann-ChefKölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christian Haub

Lesezeit 3 Minuten
Tengelmann-Chef Christian Haub ist im Porträt zu sehen.

Gegen Christian Haub ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft: „wegen des Anfangsverdachts der falschen Versicherung an Eides statt“.

Der frühere Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub verschwand unter mysteriösen Umständen in den Schweizer Bergen. Hat sein Bruder Christian Haub falsche Angaben zu dem Vorfall gemacht?

Das mysteriöse Verschwinden des ehemaligen Chefs der Tengelmann-Gruppe, Karl-Erivan Haub im April 2018 bei einer Skitour im schweizerischen Zermatt hat zu weiteren Ermittlungen geführt. Wie die Staatsanwaltschaft dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mitteilte, „ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der falschen Versicherung an Eides statt anhängig, das im Zusammenhang mit dem beim Amtsgericht Köln im Jahre 2021 geführten Verschollenheitsverfahren betreffend Karl-Erivan Haub steht.“

Unternehmenslenker für tot erklärt – Wurde ein Meineid geleistet?

Nach einer Strafanzeige einer RTL-Reporterin untersuchen die Kölner Strafverfolger, ob der Bruder und heutige Tengelmann-Konzernchef Christian Haub im Rahmen einer finanziellen Einigung mit der Witwe Katrin Haub im Mai 2021 vor dem Amtsgericht Köln einen Meineid geleistet hat. Seinerzeit hatten beide Seiten den einstigen Unternehmenslenker für tot erklären lassen.

Karl-Erivan Haub, der damalige Chef der Unternehmensgruppe Tengelmann, beantwortet während einer Bilanzpressekonferenz Fragen.

Karl-Erivan Haub, ehemaliger Chef der Unternehmensgruppe Tengelmann, verschwand 2028 während einer Skitour in der Schweiz spurlos.

Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft liegen belastbare Beweise vor, wonach Karl-Erivan Haub „noch leben könnte“. Angeblich soll er sein Verschwinden auf der Skitour in den schweizerischen Hochalpen nur vorgetäuscht haben. Als mögliche Gründe für einen inszenierten Tod stehen unter anderem dubiose Geschäfte der Tengelmann-Gruppe in Russland im Raum. Die RTL-Journalisten wollen Haub dort bei seiner Freundin aufgespürt haben. Fotos von ihm sollen dies belegen. Bisher aber bewegten sich die Berichte mehr im Bereich der Spekulationen. Fakt bleibt, dass die Leiche des Verschollenen in den Bergen bisher nicht gefunden wurde.

Erbitterter Streit zwischen Bruder und Witwe Katrin Haub

Nach dem Verschwinden des Top-Managers setzte ein erbitterter Streit um die Anteile an dem Unternehmen zwischen dem aufgerückten Konzernlenker Christian Haub und seiner Schwägerin Katrin Haub ein. Lange Zeit wehrte sich die Witwe dagegen, ihren Mann für tot erklären zu lassen. Schließlich drohten im Erbfall dreistellige Millionenzahlungen im Zuge der Erbschaftssteuer.

Die Parteien stritten darum, wer diese Summen letztlich bezahlen sollte. Vor drei Jahren einigten sich beide Seiten, dass die Tengelmann-Gruppe diese Forderungen übernehmen würde. Im Gegenzug veräußerte Katrin Haub ihre Anteile an dem Unternehmen an ihren Schwager Christian für 1,1 Milliarde Euro. Kurz darauf gingen beide Parteien zum Amtsgericht und ließen Karl-Erivan Haub für tot erklären.

Zum Handelskonzern Tengelmann gehören auch OBI und Kik

Mit 68,67 Prozent avancierte Christian Haub zum Mehrheitsgesellschafter an dem Handelskonzern. Jahrelang hatte der jetzige Unternehmenschef im Schatten seines vier Jahre älteren Bruders gestanden. Insbesondere im US-Geschäft hatte er eine unglückliche Figur abgegeben. Nach dem Verschwinden von Karl-Erivan Haub hatte sein jüngerer Bruder die Geschäftsführung in dem milliardenschweren Handelskonzern übernommen, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette OBI gehören.

Nun also soll der Todesfall Haub neu aufgerollt werden. Sollte aber der vermisste Karl-Erivan Haub tatsächlich in Russland leben, sind den hiesigen Strafverfolgern die Hände gebunden. Denn ein Rechtshilfeersuchen an die russischen Behörden in der Causa Haub, würde nichts bringen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln erklärte, dass die Ermittlungen andauern würden. Zugleich betonte er die Unschuldsvermutung für die Tatverdächtigen. „Zur Klarstellung wird auch darauf hingewiesen, dass für die Staatsanwaltschaft bislang kein Anlass besteht, die Aufhebung der Todeserklärung bezüglich Karl-Erivan Haubs nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes zu beantragen. Hierfür müsste feststehen, dass der Verschollene die Todeserklärung überlebt hat. Dies ist derzeit nicht der Fall.“