Das Unternehmen von Tech-Milliardär Musk ernennt wie gefordert eine rechtliche Vertreterin. Die Plattform bleibt vorerst gesperrt.
Soziale NetzwerkeRechtsstreit in Brasilien – Musks Plattform X lenkt teils ein
Nach der Stilllegung der Kurznachrichtenplattform X in Brasilien hat das Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk teilweise nachgegeben und eine rechtliche Vertreterin in dem südamerikanischen Land ernannt. Allerdings forderte Bundesrichter Alexandre de Moraes weitere Dokumente und setzte der Plattform - früher bekannt als Twitter - eine Frist von fünf Tagen, um Unterlagen zur Ernennung der Anwältin Rachel Villa Nova Conceição als Rechtsvertreterin von X in Brasilien vorzulegen.
Unter anderem verlangte er eine Vollmacht der Juristin für X in Brasilien und einen Nachweis ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung bei der Handelskammer des Bundesstaates São Paulo, wie aus der Entscheidung des Obersten Bundesgerichts hervorging.
X bekommt Frist von fünf Tagen
Moraes hatte Ende August die Stilllegung des Onlinedienstes angeordnet. Zuvor hatte X eine gerichtlich festgesetzte Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters verstreichen lassen. Zudem weigerte sich das Unternehmen, die Konten rechtsgerichteter Aktivisten zu sperren, die Verschwörungstheorien und Falschinformationen verbreiteten. Später zog das Oberste Bundesgericht eine Geldbuße in Höhe von 18,35 Millionen Reais (2,98 Millionen Euro) von den Bankkonten von X und Musks Internetfirma Starlink ein.
Der Unternehmer ließ das Büro in Brasilien Mitte August mit der Begründung schließen, er befürchte wegen des Rechtsstreits um die rechten X-Konten eine Festnahme der damaligen Repräsentantin. Die jetzt ernannte Anwältin hatte das Unternehmen bereits vor der Schließung der Niederlassung in Brasilien vertreten.
Musk, der im US-Wahlkampf seit einiger Zeit ein prominenter Unterstützer des republikanischen Ex-Präsidenten Donald Trump ist, gibt sich stets als Verteidiger der Meinungsfreiheit. Er warf Moraes einen Angriff auf die Meinungsfreiheit vor und bezeichnete ihn als „bösen Diktator“. Wegen Behinderung der Justiz und Anstiftung zu Straftaten hatte der Bundesrichter im April bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Musk selbst eingeleitet. (dpa)