Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller (CDU) empfiehlt, im neuen Schuljahr freiwillig in den Klassen und sonstigen Innenräumen Corona-Schutzmasken zu tragen. Das geht aus einem am Donnerstag verbreiteten Schreiben an die Eltern und einem „Handlungskonzept Corona“ hervor. Im Folgenden die wichtigsten Regelungen, die vor allem auf Eigenverantwortung setzen.
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Maske: Empfohlen wird, in den Innenräumen der Schulen eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche beschränkt sich der Rat auf erstere.
Feller gibt „Handlungskonzept Corona“ bekannt
„Aus dieser Empfehlung kann jedoch keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden“, heißt es im Handlungsleitfaden. „Eine solche Verpflichtung kann weder durch den Beschluss der Schulkonferenz herbeigeführt werden noch ist das Hausrecht der Schulträger hierzu eine geeignete Rechtsgrundlage“. Dies gelte gleichermaßen für Ersatzschulen. Masken stellen demnach weiterhin grundsätzlich die Schulträger zur Verfügung.
Rechtsrahmen: Dem Bundestag liege ein Entwurf zur Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes vor, der nach der Sommerpause beraten werde, heißt es im Papier des Schulministeriums. „Ob es auf dieser Grundlage und angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie zu weitergehenden Anpassungen und Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb kommen wird, bleibt abzuwarten.“
Tests, Schulbeginn und Luftfilter
Tests: Das Land werde Antigenselbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie für das Schulpersonal zur Verfügung stellen, die über die Schulen ausgeteilt würden. Vorgesehen ist demnach, dass die Schülerinnen und Schüler sich bei Symptomen wie Fieber, Husten, Halsweh, Schnupfen, oder anderen einschlägigen Symptomen selbst zuhause testen. Die Tests sind freiwillig.
Schulbeginn: Am ersten Schultag nach den Sommerferien - also am 10. August oder einen Tag später für Erstklässler - erhalten alle Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen. Dazu würden alle rund 5500 Schulen in NRW zwischen dem 1. und dem 8. August beliefert. Im Anschluss werde, wie schon im vergangenen Schuljahr, bedarfsgemäß von den Schulen und örtlichen Behörden bestellt. In einem Begleiterlass an die Schulämter und Bezirksregierungen wird darauf gepocht, „dass die häusliche Bevorratung maximal fünf Tests umfassen darf“.
Lehrerbefugnisse: Treten Symptome erst in der Schule auf und liegt kein aktueller negativer Befund vor, soll in der Schule getestet werden. Die Entscheidung darüber liege bei der Lehrkraft, erklärt der Leitfaden. Diese beurteile auch, „ob bei schweren Symptomen überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist“.
Positives Ergebnis: Positive Selbsttests müssen durch Bürger- oder PCR-Test abgesichert werden. Sind auch diese positiv, besteht für Schüler, Lehr- und Betreuungskräfte die Verpflichtung, „sich unverzüglich auf direktem Weg in die Isolierung zu begeben“. Diese endet grundsätzlich nach zehn Tagen oder bei früherem Negativtest schon nach fünf Tagen. Kontaktpersonen - etwa Sitznachbarn - können die Schule weiterhin besuchen. „Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt.“
Erkältungen: „Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch - selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests - nicht angezeigt“, unterstreicht das Corona-Konzept.
Luftfilter: Das Land unterstütze die Kommunen mit Förderprogrammen bei der Einrichtung einer technischen Lüftung oder der Aufstellung von Luftreinigungsgeräten. Einmalig werde das Land auch die Anschaffung von CO2-Messgeräten finanzieren, kündigte das Ministerium an. „CO2-Messgeräte können auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und daher die Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen.“ Der Expertenrat der Bundesregierung empfehle diese Geräte. „Das regelmäßige Lüften der Klassen- und Kursräume bleibt indes unverzichtbar.“
Infektionsschutz: Darüber hinaus wird empfohlen, an bewährten einfachen Schutzmaßnahmen festzuhalten, wie etwa Sicherheitsabständen und regelmäßiges Händewaschen.
Schulbus: Für den Schülertransport in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln schreibt die Coronaschutzverordnung Maskenpflicht vor.Präsenzunterricht: „Unser Ziel ist es, den Schulbetrieb und den Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten“, unterstreicht das Schulministerium. Dennoch empfehle es sich, „vorausschauend auch Szenarien für einen möglichen Distanzunterricht vorzubereiten“.
Prüflinge: Wer vor einer Prüfung steht und an Corona erkrankt, ist während der verpflichtenden Isolationszeit von der Prüfung freigestellt. Nach fünf Tagen Isolierung muss der Prüfling ein neues positives Bürger- oder PCR-Testergebnis oder ein ärztliches Attest vorweisen, um entschuldigt zu sein und die Prüfung später nachholen zu können.
Aufholprogramme: Mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ haben die Schulen noch bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, individuelle Förderangebote auf- und auszubauen, befristet zusätzliches Personal einzustellen oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu organisieren, damit Schüler pandemiebedingte Lernrückstände gezielt aufholen können.
Corona-Lage: Da die Immunisierung der Bevölkerung deutlich zugenommen habe und schwere Corona-Erkrankungen „stabil auf einem geringen Niveau“ blieben, sei derzeit „ein öffentliches Leben ohne größere Einschränkungen beziehungsweise weitgehende Schutzmaßnahmen“ möglich, bilanzierte die Schulministerin in ihrem Elternbrief. Am Mittag wollte sie in Düsseldorf die Öffentlichkeit über weitere Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Sommerferien informieren. (dpa)