Jahrelang wurde eine Reform des Bundestagswahlrechts verschleppt, auch von der CSU. Nun sorgt ein Vorschlag bei der CSU für nie gekannte Sorgenfalten.
„Dann werden wir klagen“Söder sieht Ampel-Entwurf zum Wahlrecht als Angriff auf Bayern und CSU
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteichef Markus Söder hat die Bundesregierung für ihren Entwurf zu einem neuen Bundeswahlrecht scharf kritisiert. Dieses stelle sogar die Existenz seiner Partei infrage. Der Entwurf, der am Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll, sei „ein dicker Hund“, sagte Söder am Dienstag in München. Er kündigte an, im Zweifel dagegen klagen zu wollen.
„Klar ist: Wenn die Ampel nicht nachbessert, werden wir dagegen klagen. Es kann nicht sein, dass gewählte Direktkandidaten nicht mehr ins Parlament einziehen. Eine solche Entmündigung der Bürger ist nicht akzeptabel“, schrieb Söder auf Twitter. „Am Ende würde man Bayern von deutscher Entwicklung abschneiden.“ Die Pläne seien „sehr undemokratisch“, so Söder am Dienstag in München.
Friedrich Merz unterstützt Pläne von Markus Söder zu möglicher Klage
Rückhalt bekam er von CDU-Chef Friedrich Merz. Der Unionsfraktionschef drohte der Ampel-Koalition wegen deren geplanter Wahlrechtsreform ebenfalls mit einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn es im Bundestag eine Mehrheit für die veränderten Pläne gebe, „ist aus meiner Sicht eine verfassungsrechtliche Überprüfung in der Tat geboten“, sagte Merz in Berlin. Er werde vorschlagen, die Pläne bei der am Freitag geplanten Abstimmung abzulehnen.
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Söder nutzte den Entwurf, um zum Rundumschlag gegen die Ampelregierung auszuholen. Sie sei „zerstritten“ und am „Rande der Regierungsfähigkeit“, so Söder auf Twitter. Die Strategie der Ampel richte sich gezielt gegen Bayern. „Der Süden soll beim Netzausbau und in der Wasserstoffstrategie systematisch vom Bund abgehängt werden. Wir erwarten Fairness statt ideologisch motivierter Benachteiligung“, so der CSU-Chef weiter.
CSU im Wahlgesetz eigenständige Partei
Hintergrund ist die Sonderstellung der CSU im Parteiensystem. Als Regionalpartei, die nur in Bayern antritt, bildet sie im Bundestag eine gemeinsame Fraktion mit ihrer Schwesterpartei CDU. Im Wahlgesetz wird die CSU aber als eigenständige Partei behandelt.
Würde sie etwa nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, könnten künftig auch die von ihren Bewerbern errungenen Siege in den einzelnen Wahlkreisen hinfällig werden, weil künftig der Gewinn eines Wahlkreises nicht mehr automatisch zum Einzug ins Parlament berechtigt. Die CSU hatte bei der Bundestagswahl 2021 alle 46 bayerischen Wahlkreise gewonnen, bis auf einen. 2017 konnte die CSU sogar alle Wahlkreise für sich entscheiden.
Mögliches Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde könnte drohen
Damit könnte bei einer Wahlrechtsreform eine Situation entstehen, in der die CSU zwar in 40 oder mehr Wahlkreisen in Bayern das stärkste Erststimmen-Ergebnis erzielt, aber dennoch keinen einzigen Bundestagsabgeordneten mehr stellt – dann nämlich, wenn sie im bundesweiten Maßstab unter die Fünf-Prozent-Hürde rutschen würde. Bei der Bundestagswahl 2021 lag die Partei mit 5,2 Prozent nur noch knapp über dieser Hürde.
Der Entwurf zum neuen Wahlgesetz sieht vor, dass die sogenannte Grundmandatsklausel wegfallen soll. Diese hat bisher Parteien erlaubt, in Fraktionsstärke in den Bundestag zu ziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate erzielt hat. Künftig sollen die Mandate jedoch nur noch gemäß des Zweitstimmenergebnisses verteilt werden - wer hier keine fünf Prozent erreicht, könnte komplett durchfallen. (pst/dpa/afp)