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WeltklimakonferenzErklärung gebilligt – Staaten sollen Kohleausstieg einleiten

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Teilnehmer stehen bei der UN-Klimakonferenz COP26 unter einem Globus.

Glasgow – Die UN-Klimakonferenz in Glasgow hat die Staaten der Welt erstmals dazu aufgefordert, den Ausstieg aus der Kohle einzuleiten. Die am Samstag gebilligte Erklärung von rund 200 Staaten fordert zudem, „ineffiziente“ Subventionen für Öl, Gas und Kohle zu streichen. Die Formulierung wurde allerdings in letzter Minute auf Druck von China und Indien abgeschwächt. EU-Kommissar Frans Timmermans äußerte seine große Enttäuschung darüber, würdigte die Forderung zum Kohleausstieg aber dennoch als „historisch“.

Zudem verpflichteten sich die Länder gemeinsam dem Ziel, die Erderwärmung bei 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu stoppen. Dazu sollen sie bis Ende 2022 ihre bislang unzureichenden Klimaschutzpläne nachschärfen. Dies bleibt aber freiwillig, es gibt keine Pflicht.

Bisher reichen die bei den UN eingereichten Pläne bei weitem nicht aus, das 2015 in Paris vereinbarte 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. In der Erklärung wird festgehalten, dass dafür der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase weltweit noch in diesem Jahrzehnt um 45 Prozent sinken muss.

Klimakrise: Mehr Finanzhilfen für ärmere Länder zugesagt

Zugesagt werden auch mehr Finanzhilfen für arme Staaten, damit diese sich an die vielerorts fatalen Folgen der Klimakrise anpassen könen. Zig Millionen Menschen sind schon jetzt mit häufigeren und längeren Dürren und Hitzewellen konfrontiert oder kämpfen mit heftigeren Stürmen und Überschwemmungen. Konkret sollen diese Finanzhilfen bis 2025 verdoppelt werden, also von aktuell etwa 20 auf rund 40 Milliarden US-Dollar (etwa 35 Milliarden Euro.)

Erstmals wird die jahrelange Forderung armer Staaten aufgegriffen, einen Geldtopf für Hilfen bei Schäden und Verlusten einzurichten. Gemeint sind etwa Zerstörungen oder erzwungene Umsiedlungen nach Dürren, Sturmfluten oder Wirbelstürmen. Die Staaten werden aufgefordert, dafür Geld einzuzahlen. Konkrete Summen dafür werden aber nicht genannt. Es soll nur „technische Unterstützung“ nach Schadensereignissen bereitstehen, aber nicht der komplette Schaden beglichen werden. (dpa)