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Das ändert sich im AugustÄnderung des Geschlechtseintrags und mehr Bafög

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SYMBOLBILD - 13.06.2024, Sachsen, Leipzig: Unterlagen zur Bafög Beantragung liegen auf einem Tisch.

Bedürftige Schüler und Studenten bekommen ab dem neuen Schuljahr und dem kommenden Wintersemester mehr Bafög.

Im August soll es einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Dazu gehören mehr Bafög und besser Ausbildungschancen.

Ein garantierter Ausbildungsplatz für junge Menschen, mehr Bafög für Schülerinnen und Schüler sowie eine Ausweitung der Heizungsförderung. Auch im August gibt es wieder einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Einfachere Änderung des Geschlechtseintrags

Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz sollen intergeschlechtliche, transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtsantrag erreichen. Dazu muss jeweils drei Monate vor der Erklärung eine Anmeldung beim Standesamt erfolgen. Diese ist ab dem 1. August möglich.

Mehr Bafög für Schülerinnen und Schüler

Ab dem neuen Schuljahr beziehungsweise ab dem 1. August bekommen Schülerinnen und Schüler mehr Bafög. Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent. Schülerinnen und Schüler müssen anders als Studierende das erhaltene Bafög nicht zurückzahlen. Die Höhe des Satzes ist dabei auch abhängig von der Schulart. Wer beispielsweise ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht, kann ab August bis zu 959 Euro erhalten.

Ausbildungsgarantie des Bundes

Ab August sollen die Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser werden. Schulabgänger, die eine Ausbildung wollen, aber keine gefunden haben, sollen dann eine außerbetriebliche Ausbildung anfangen können. Voraussetzung ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit allerdings, dass sie „hinreichende Bewerbungsbemühungen unternommen und die Angebote der Berufsberatung wahrgenommen haben“. Vorrang soll weiterhin die betriebliche Ausbildung haben. Die Regelung soll insbesondere in Regionen greifen, in denen es zu wenig Ausbildungsplätze gibt.

Heizungsförderung auch für Vermieter und Unternehmen

Voraussichtlich ab 31. August können auch Vermieterinnen und Vermieter Zuschüsse für den Heizungstausch bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die Bundesregierung hatte sich Ende vergangenen Jahres im Zuge des umstrittenen Heizungsgesetzes auf die Förderung geeinigt. 30 Prozent soll jeder Eigentümer erhalten können, weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten.

Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.

Weniger Geld für Solarstrom

Besitzerinnen und Besitzer eine Photovoltaikanlage, die nicht ihren gesamten erzeugten Strom selber nutzen, können diesen gegen ein Entgelt ins Netz einspeisen. Für neue Anlagen gilt ab dem 1. August ein etwas niedrigerer Satz als bisher. Die Vergütung sinkt von derzeit 8,11 Cent pro Kilowattstunde bei einer installierten Leistung von zehn Kilowatt auf 8,03 Cent. Diese Sätze gelten für Anlagen, die bis 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden. (afp)