Seine Kinder früher aus der Schule zu nehmen, um länger oder günstiger zu verreisen, ist nicht erlaubt. Aber wird es auch kontrolliert und bestraft?
Zum Start der SommerferienWas droht Eltern, die ihre Kinder früher aus der Schule nehmen?
Günstigere Flüge, preiswertere Hotels und freie Autobahnen: Vor Beginn der offiziellen Schulferien ist vieles günstiger. Deshalb nehmen manche Eltern ihre Kinder trotz Unterrichtspflicht früher aus der Schule, um in den Urlaub zu fahren. Oder verlängern die Ferien trotz Schulbeginn, mittels falscher Krankmeldungen und ohne offizielle Genehmigung. Erlaubt ist das nicht. Aber wird es auch bestraft? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Gibt es heutzutage eine bundesweite Regelung?
Nein. Nur der staatliche Erziehungsauftrag findet sich im Grundgesetz, Details sind Sache der Länder. Dauer und Inhalt der Schulpflicht regelt das jeweilige Schulgesetz – ebenso die Strafen, mit denen Verstöße gegen die Schulpflicht sanktioniert werden können.
„Die Schulpflicht gilt an allen Tagen – auch unmittelbar vor und nach den Ferien“, erklärt das NRW-Bildungsministerium auf seiner Webseite. Für eine Beurlaubung müsse ein „wichtiger Grund“ vorliegen, heißt es dort weiter. Dazu zählt zum Beispiel eine Hochzeit oder eine Geburt und auch eine schwere Erkrankung oder ein Todesfall innerhalb der Familie. Wenn hingegen offensichtlich ist, dass diese Beurlaubung nur der Verlängerung der Ferien dient, um einen günstigeren Flug zu buchen oder einem Stau zu entgehen, wird sie nicht genehmigt.
Werden Familien gezielt an Flughäfen kontrolliert?
Nein. Zwar hat die Polizei zum Beispiel in Bayern laut Medienberichten in den vergangenen Jahren immer mal wieder Familien an Flughäfen angetroffen, die mit ihren zu diesem Zeitpunkt eigentlich schulpflichtigen Kindern unterwegs waren. Hierbei handele es sich aber keineswegs um gezielte Kontrollen wegen Schwänzen, erklärt das bayerische Innenministerium. Vielmehr würden die Beamtinnen und Beamten bei Routinekontrollen auf Familien mit schulpflichtigen Kindern achten.
So ähnlich läuft das auch in Nordrhein-Westfalen. Gezielte Kontrollen an Flughäfen fänden nicht statt, erklärte ein Sprecher der Bezirksregierung Köln gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger. Denn wo wolle man am besten kontrollieren, ob Kinder fehlen, oder nicht? In den Schulen selbst, so der Sprecher weiter. So sind es auch die Schulen, die nicht genehmigte Fehlzeiten an die Bezirksregierung melden können. Die Bezirksregierung leitet dann ein Bußgeldverfahren ein. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der unentschuldigten Fehltage und der Anzahl der Wiederholungen. Bei erstmaligem Verstoß und bei Fehltagen bis zu zehn Tagen sind das in NRW derzeit etwa 155 Euro. Bei langen oder häufigen Fehlzeiten kann das Bußgeld auf bis zu 1000 Euro ansteigen.
Wie häufig sind solche Bußgeldverfahren wegen ferienbedingtem Schwänzen?
Ob Kinder aufgrund der Ferienzeiten die Schule schwänzen, wird bei der Bezirksregierung in Köln nicht separat erfasst. Erfahrungsgemäß wisse man aber, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aus diesem Grund fernbleiben, bei rund 25 Prozent liege, heißt es aus der Pressestelle der Bezirksregierung Köln. Im Jahr 2019 hat es im entsprechenden Regierungsbezirk insgesamt etwa 935 Bußgeldverfahren wegen sogenanntem „Schulabsentismus“ gegeben. Im nachfolgenden ersten Jahr der Corona-Pandemie ist diese Zahl auf circa 571 gesunken, 2021 sogar auf 266. 2022 sind die Zahlen dann wieder leicht angestiegen, auf etwa 280.
Seit wann gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht?
Seit 1919. Damals wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenommen – als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle. Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugutekommen. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreichs wollten die Schulreformer neue Impulse für die Demokratisierung von Staat und Gesellschaft setzen. (eul / mit dpa)