Wann gibt es eine Entschädigung für die Verspätung der Bahn?
Wenn der Zug 60 Minuten und mehr Verspätung am Zielbahnhof hat, gibt es eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten Verspätung werden 50 Prozent zurückgezahlt. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt berechnet die Bahn die Entschädigung auf der Grundlage des halben gezahlten Preises. Das gilt für den Nah- und für den Fernverkehr.
Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird ab 30 Minuten Verspätung erstattet. Die Deutsche Bahn zahlt dem Fahrgast auch „angemessene Übernachtungskosten“, wenn aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar ist.
Werden auch die Inhaber von Zeitkarten bei Verspätungen von der Deutschen Bahn entschädigt?
Sie kommen selten in den Genuss von Entschädigungen, weil sie pauschal erst ab einer Verspätung ab 60 Minuten entschädigt werden. Und dann gibt es 1,50 Euro in der zweiten Klasse. Die Bahn bittet Inhaber von Wochen- und Monatskarten darum, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt.
Also heißt es im Nahverkehr: Verspätungen sammeln und zusammen einreichen. Es werden maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes erstattet.
An wen wende ich mich im Verspätungsfall des Zuges?
Am besten ist es, sofort eine Bestätigung der Verspätung zu erhalten. Die gibt es entweder durch das Servicepersonal des verspäteten Zuges oder bei der Deutschen Bahn an der DB Information beziehungsweise im DB Reisezentrum, sofern die Verspätung aufgrund der dort vorliegenden Informationen nachvollzogen werden kann.
Bei der Deutschen Bahn bestätigt das Servicepersonal im Zug ausschließlich Verspätungen des eigenen Zuges ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular. Dieses Formular erhält man im Zug, an der DB Information, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter www.bahn.de/fahrgastrechte.
Reicht der Kunde das Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im DB Reisezentrum ein, erhält er dort direkt seine Entschädigung. Alternativ gibt es das Geld als Überweisung oder als Gutschein zurück.
In Ausnahmefällen – wenn man beispielsweise nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder Inhaber einer Zeitfahrkarte ist – muss man das Fahrgastrechte-Formular an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, senden.
Was gilt bei der Ticketrückgabe der Bahn?
Bei Zugausfällen können Kunden Fahrkarte und Reservierung kostenlos stornieren und sich das Geld erstatten lassen. Grundsätzlich lassen sich Fahrkarten zum Normalpreis bis einen Tag vor Reiseantritt ohne Gebühren zurückgeben. Für reduzierte Fahrkarten zum Sparpreis mit Zugbindung und Europa-Spezial-Tickets werden 17,50 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Ob ein Zug fährt, darüber informieren sich Kunden am besten über die Liveauskunft unter www.bahn.de/liveauskunft.
Wann darf ich auf andere Züge umsteigen?
Bei absehbaren Verspätungen von mindestens 20 Minuten am Zielort dürfen Kunden den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. Haben sie nur ein Nahverkehrsticket, müssen sie zunächst das höherwertige Ticket zahlen und können sich die Kosten anschließend erstatten lassen. Die Zugbindung einer Fahrkarte wird dann aufgehoben. Das gilt auch für die besonders günstigen Sparpreis-Tickets, aber nicht für bestimmte regionale Karten (Schönes Wochenende, Quer-durchs-Land, Länder-Tickets) und reservierungspflichtige Züge.
Taxi, Bus – darf ich bei Verspätungen der Bahn auf andere Verkehrsmittel umsteigen?
In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen – und zwar, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro.
Fahrgäste müssen die Busfahrkarte oder Taxi-Quittung im Original aufheben. Erfordert eine Verspätung eine Übernachtung oder ist die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, erstattet die Bahn auch die Hotelkosten. In diesem Fall ebenfalls die Originalrechnung aufheben. (dpa)
Die Rechte von Bahnfahrern in der Bildergalerie: