Köln – Es geht voran mit den Corona-Impfungen in Deutschland. Bei einem Blick auf die teilweise raschen Fortschritte in anderen Ländern fühlt sich das hierzulande allerdings an wie ein Kaugummi, der immer länger und länger wird. Deshalb sollen nun bald auch endlich Hausarztpraxen in den Impfprozess einbezogen werden. Spätestens am 19. April soll es losgehen. Die Meldung darüber hat in vielen Menschen die Hoffnung ausgelöst, dass sie nun doch zeitnah mit einer Impfung rechnen können. Doch wann könnte es etwas werden mit dem Impftermin? Muss ich mich jetzt bei meiner Hausarztpraxis melden? Und was ist, wenn ich erst kürzlich an Covid-19 erkrankt war?
Ab wann wird in Arztpraxen geimpft?
In Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern wurden Hausärzte als wichtige Ergänzung zu den Impfzentren bezeichnet. Wie so vieles in der Corona-Pandemie sollen die Impfungen in den Arztpraxen so schnell wie möglich starten. Der genaue Startpunkt ist allerdings noch nicht klar und vor allem abhängig von der Anzahl an Impfstoffdosen, die in Deutschland zur Verfügung stehen. Ist dies soweit, sollen Arztpraxen dann schrittweise in die Impfungen einbezogen werden. Losgehen soll es so schnell wie möglich, spätestens aber in der Woche vom 19. April, haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen.
In einigen Regionen, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern, gibt es bereits jetzt Arztpraxen, in denen Menschen die Impfung gegen Sars-CoV-2 erhalten. Dies geschieht allerdings unabhängig von dem bundesweiten Vorhaben, im Rahmen von lokalen Modellprojekten. In einigen der betroffenen Regionen war dies nötig, da die eigentlich zuständigen Impfzentren in dünn besiedelten Gebieten gerade für ältere Menschen zu weit vom Wohnort entfernt sind, um sich dort impfen zu lassen.
Wann kann ich einen Impftermin bekommen? Und wie kann ich mich anmelden?
Für viele Menschen fällt die Antwort auf diese Frage unbefriedigend aus. Da gerade zu Beginn der Impfungen und auch aktuell nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Menschen in Deutschland eine Impfung ermöglichen zu können, wurde in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes eine Priorisierung festgelegt. Die Impfung von Gruppe 1 mit über 80-Jährigen sowie Bewohnenden und Mitarbeitenden von und in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist bereits im vergangenen Jahr angelaufen. Einen Termin bekommen Angehörige dieser Gruppe über die Telefonnummer 116117 oder online, für die Regionen Nordrhein und Rheinland hier.
Auch Menschen der Gruppe 2, unter anderem Kitabetreuerinnen oder Polizisten, werden aktuell Impfangebote seitens Nordrhein-Westfalens gemacht. Diese sollten allerdings weder die Hotline, noch die Internetseite nutzen, um sich selbstständig zu registrieren, bittet das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Personen der Gruppe 2 würden nach und nach eine gesonderte Einladung erhalten. Das läuft über den Arbeitgeber.
Impfungen für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sind in Nordrhein-Westfalen für Ende März geplant, über 70-Jährige sollen „voraussichtlich ab Mai“ nach Jahrgängen geimpft werden. Die Bundesregierung hat auf ihrer Website eine Liste erstellt, die aufzeigt, wer zu welcher Priorisierungsgruppe gehört. Die Reihenfolge innerhalb dieser Gruppen regeln dann die jeweiligen Bundesländer. Weitere Informationen über den Ablauf der Impfungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier. Die Reihenfolge ist allerdings nicht in Stein gemeißelt. So wurde die Priorisierung von Kitapersonal und Lehrkräften zuletzt erhöht, um hier schnellere Öffnungen durchführen zu können.
Und wenn ich zu keiner der Gruppen gehöre?
Wer zu keiner der Gruppen, die demnächst geimpft werden, zählt, kann sich auch noch keinen Termin für eine Impfung geben lassen. Die Frage, wann genau sich diese Menschen impfen lassen können, bleibt aktuell offen. So geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass „nach jetzigem Kenntnisstand und wenn noch weitere Impfstoffe zugelassen werden im Sommer jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann.“ Sobald das der Fall ist, können auch Personen, die niedrigen oder gar keinen Priorisierungsgruppen angehören einen Impftermin buchen.
Sollte ich jetzt vorsorglich schon in meiner Arztpraxis anrufen?
Obwohl man vielleicht noch gar nicht an der Reihe ist, der Gedanke ist nachvollziehbar: Wenn demnächst auch meine Hausärztin oder mein Hausarzt impfen darf und das dann alles ganz schnell gehen kann, rufe ich da am besten jetzt schonmal an, damit ich den Impfug nicht verpasse. Davon sollte man allerdings absehen. Denn die Praxen wissen auch selbst noch nicht genau, wann und wie es jetzt losgehen könnte mit dem Impfen vor Ort. Auch die Menge an Impfstoff, die die Ärztinnen und Ärzte dann zur Verfügung haben könnten, ist noch unklar. Und auch so eine simple Frage wie die der Abrechnung ist noch nicht beantwortet.
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Und selbst wenn es dann losgeht mit den Impfungen in den Arztpraxen, haben auch dort die vom Bund festgelegten Priorisierungsgruppen Vorrang. Das Impfen bei Hausärztin oder Hausarzt kann das Impftempo also beschleunigen, nicht aber die Reihenfolge ändern. Ist es dann soweit, dass sich auch junge, kerngesunde Menschen in der Stammpraxis impfen lassen können, wird dies durch Bund, Länder und nicht zuletzt auch die Ärztinnen und Ärzte selbst kommuniziert werden. Jetzt schon in der Praxis anzurufen, empfiehlt sich nicht. Vielmehr sind unzählige Anrufe in den Hausarztpraxen eher hinderlich im Kampf gegen die Pandemie. Es braucht also noch etwas Geduld. Auch wenn die bei vielen schon längst auf Sparflamme lodert.
Sollte ich mich trotz durchgemachter Covid-19-Erkrankung impfen lassen?
Das Robert-Koch-Institut schreibt, es sei davon auszugehen, dass „Personen, die von einer Sars-CoV-2-Infektion oder Covid-19 genesen sind zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen.“ Deshalb hätte die Impfung dieser Personen nicht die höchste Priorität. Auch die weiterhin geringe Menge an zur Verfügung stehendem Impfstoff spielt hierbei eine Rolle. Allerdings nennt das RKI auch möglicherweise überschießende Nebenwirkungen, die es zu vermeiden gebe. Unter der Berücksichtigung der Priorisierung der Person solle im Regelfall etwa ein halbes Jahr nach Genesung geimpft werden. Das empfiehlt die Ständige Impfkommission. Dies gilt auch, wenn eine Infektion nach der ersten Impfung auftritt. Dann soll die zweite Impfung ebenfalls ein halbes Jahr hinausgezögert werden.