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HospitalisierungsrateWas der Wert aussagt und wie er Corona-Regeln bestimmt

Lesezeit 2 Minuten
Wieler DPA 181121

RKI-Präsident Lothar Wieler präsentiert Corona-Zahlen.

Köln/Berlin – Nach dem R-Wert und dem Inzidenzwert soll nun künftig der Hospitalisierungsindex darüber entscheiden, welche Corona-Beschränkungen in Städten und Bundesländern gelten. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstagabend. Die entsprechenden Regeln sind zudem im Beschlusspapier, das Bund und Länder abgesegnet haben, festgehalten.

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3, 6 oder 9 sollen künftig härtere Corona-Maßnahmen gelten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen (Lesen Sie hier die aktuellen Beschlüsse im Überblick). Die Hospitalisierungsrate wird vom Robert-Koch-Institut im täglichen Lagebericht ausgewiesen, am Donnerstag lag diese bundesweit bei einem Wert von 5,3, in Nordrhein-Westfalen bei 4,08. Der Wert, auch Sieben-Tage-Inzidenz für Hospitalisierungen oder Hospitalisierungsinzidenz genannt, beschreibt die Zahl der Menschen pro 100.000 Einwohner, die in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.

Hospitalisierungsindex: NRW erreicht erste Maßnahmenstufe

Damit würde in NRW die erste Maßnahmenstufe greifen. Ab einem Wert von 3 gilt im betroffenen Bundesland flächendeckend die 2G-Regel für Veranstaltungen, ab einem Wert von 6 greift sogar die 2G-Plus-Regel. Bei der 2G-Plus-Regel brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich zu ihrem Impfzertifikat einen negativen Schnelltest. Sollte der Wert 9 überschreiten, können weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen hinzukommen.

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Derzeit liegen mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Hamburg vier Bundesländer unter einem Wert von 3, Sachsen (11,97) und Thüringen (18,54) dagegen über dem Grenzwert von 9.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte in ihrem Statement, dass weitere Maßnahmen, wie etwa Kontaktbeschränkungen, allerdings auf Landesebene beschlossen werden müssten und nannte diese nur als Beispiel für weitere Maßnahmen abseits der 2G- oder 2G-Plus-Regeln. (red)