Köln – Bund und Länder haben sich am Donnerstag in einer gemeinsamen Sitzung auf das weitere Vorgehen in der Coronakrise geeinigt. Der Beschluss beinhaltet unter anderem neue Grenzwerte und Maßnahmen wie 2G-Plus. Zuvor hatte der Bundestag mehrheitlich für das neue Infektionsschutzgesetz gestimmt, das, sollte es durch den Bundesrat kommen, unter anderem die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht ermöglicht. Die Beschlüsse im Überblick:
Neuer Richtwert: Hospitalisierungsinzidenz
Die Hospitalisierungsinzidenz wird zum neuen Richtwert für Maßnahmen. Sie weist die hospitalisierten Covid-19-Fälle unter den in den letzten sieben Tagen gemeldeten Fällen bezogen auf 100.000 Menschen aus. Künftig gelten folgende Grenzen und Maßnahmen:
2G ab Wert 3: Überschreitet ein Bundesland diesen Wert, erhalten nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann laut der Vorlage von den 2G-Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde „konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“. Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.
2G-Plus ab einem Wert von 6: Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die 2G-plus-Regel gelten. An Orten mir besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen
Kontaktbeschränkungen ab Schwelle 9: Übersteigt die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 9, sollen mit Zustimmung der Landtage härtere Maßnahmen wie gegebenenfalls Kontaktbeschränkungen greifen.
Hamburg weist deutschlandweit aktuell den niedrigsten Wert auf (1,62), Thüringen den höchsten (18,54). In NRW liegt die Hospitalisierungsinzidenz am Donnerstag bei 4,08, somit greift hier flächendeckend 2G.
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Impfpflicht für Personal in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen
Die Länder fordern eine Impfpflicht gegen Corona „einrichtungsbezogen“ für Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten, wenn Kontakt zu besonders gefährdeten Personen besteht. Auch Personal von Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll unter die Impfpflicht fallen. Der Bund hat versichert zu beraten, wie diese Impfpflicht umgesetzt werden kann.
Impfangebote
Die Impfangebote sollen bundesweit ausgeweitet werden, unter anderem mit Impfzentren und mobilen Impfteams. 27 Millionen Menschen soll zeitnah ein Angebot für Boosterimpfungen gemacht werden – ab dem fünften Monat nach der zweiten Impfung. Ein Plan dazu soll in der kommenden Woche entstehen.
Das Beschlusspapier als Download:
Bonus für Pflegekräfte
Pflegekräfte sollen erneut einen Bonus erhalten. Details zum Bonus wurden noch nicht kommuniziert.
Wirtschaftshilfen werden verlängert
Besonders belastete Unternehmen bekommen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022.
Vermehrte Kontrollen
Die Kontrolldichte der Corona-Schutzmaßnahmen soll laut Beschluss erhöht werden. Schutzmaßnahmen könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie verlässlich eingehalten werden. Dies erfordere eine strikte Kontrolle, etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. In der Verantwortung stünden Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhten und die Verbreitung des Virus begünstigten. Die Länder würden deshalb den Bußgeldrahmen ausschöpfen, die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.
Der nächste Corona-Gipfel der Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern ist für den 9. Dezember geplant.
Im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes, das am Freitag erst durch den Bundesrat gehen muss, sind außerdem folgende Maßnahmen geplant:
3G am Arbeitsplatz
In Betrieben, in denen physischer Kontakt zu anderen besteht, soll Zugang nur noch mit 3GWenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt nur noch unter der 3G-Regel gestattet sein und von Firmen täglich kontrolliert werden. Mitarbeiter müssen somit täglich einen Impf-, Genesenen oder aktuellen Negativtest vorweisen.
Homeoffice-Pflicht
Eine Homeoffice-Pflicht gab es bereit zu Jahresbeginn, nun wird sie wieder eingeführt. Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden. Es sei denn, es geht aus betrieblichen Gründen nicht wie etwa beim Bearbeiten von Post. Beschäftigte müssen das Homeoffice-Angebot annehmen - außer, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es zum Beispiel zu eng oder zu laut ist oder nötige Ausstattung fehlt.
3G in Verkehrsmitteln
Für öffentlichen Verkehrsmittel im Nah- und Fernferkehr, wie Busse, Straßenbahnen und Züge, sowie für Flugzeuge wird die 3G-Regel eingeführt.
Kontrolliert werden soll das „stichprobenhaft“, wie fürs Schwarzfahren sollen Bußgelder drohen. Ausgenommen sein sollen Schulkinder und noch jüngere Kinder, ebenso Fahrten in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht, während der Fahrt eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Länder dürfen härtere Regeln einführen
Die Länder sollen laut Gesetz nach Parlamentsbeschluss auch weiter harte Maßnahmen ergreifen können, etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Es fallen aber einige Instrumente weg: etwa Verbote von Demonstrationen und Gottesdiensten, umfassende Geschäfts- und Schulschließungen, Verbote innerdeutscher Reisen oder touristischer Übernachtungen.
2G und 2G-Plus in NRW
NRW hatte bereits am Dienstag strengere Regeln beschlossen. So gilt im Freizeitbereich, etwa in der Gastronomie, in Stadien und auf Weihnachtsmärkten, demnächst flächendeckend die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Genese haben Zutritt. Das entspricht auch den Maßnahmen gemessen an der Hospitalisierungsinzidenz. Auf Partys, in Clubs und bei Karnevalsveranstaltungen soll jedoch bereits auf dieser Stufe 2G-Plus-Regel greifen: Hier sollen ebenfalls nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten, sie müssen allerdings zusätzlich noch einen aktellen negativen Test vorweisen. (mit dpa)