Eine sogenannte Powerbank entzündet sich in einem A380-Großraumflugzeug. Die Crew kann rechtzeitig eingreifen. Handelt es sich um einen Einzelfall?
Die Pilotenvereinigung Cockpit ruft zur Vorsicht auf. Zwar sind Akkus an Bord nicht generell verboten, doch bei den Airlines gelten strenge Regeln für die Mitnahme.
Externer Akku in Brand geraten
An Bord eines Airbus A380 der Lufthansa hat es ein Feuer gegeben. Der externe Akku eines mobilen Ladegeräts - eine sogenannte Powerbank - eines Passagiers war unter einen Sitz gerutscht und dort in Brand geraten, wie ein Sprecher der Fluggesellschaft sagte. Die Crew habe die Flammen rasch löschen können, es sei kein weiterer Schaden entstanden, und niemand sei verletzt worden.
Ähnliche Vorfälle wie beim Samsung Galaxy Note 7
Im vergangenen Jahr hatten ähnliche Vorfälle mit Smartphones Aufsehen erregt. Handys des Modells Samsung Galaxy Note 7 waren dabei in Brand geraten. Die Geräte wurden daraufhin von einigen Fluggesellschaften verboten.
Die Lufthansa sieht nach dem aktuellen Fall keinen Grund, Konsequenzen zu ziehen. Ein Sprecher erklärte: „Die Powerbanks sind eine Gefahrenquelle und dürfen deshalb auch nicht in den Frachtbereich gelangen.“ Ein Brand könne sonst unter Umständen nicht mehr rechtzeitig gelöscht werden. Dennoch bleibe ein solcher Fall eine Ausnahme.
Powerbank war unter den Sitz gerutscht und dort eingeklemmt
Ähnlich reagierte die Pilotenvereinigung Cockpit. „Die Powerbanks sollten nicht grundsätzlich verboten werden. Dennoch ist ein vorsichtiger und beobachtender Umgang notwendig“, sagte ein Sprecher. Der Vorfall dürfe nicht mit dem der Samsung-Handys gleichgesetzt werden. Der Brand der Powerbank sei dadurch entstanden, dass das Gerät unter einen Sitz gerutscht und dort eingeklemmt gewesen sei.
Für die Mitnahme von Akkus im Flugzeug gelten nicht erst seit Samsungs Smartphone Galaxy Note 7 strenge Regeln. Viele Airlines beschränken die Menge und Kapazität von Batterien im Gepäck.
Lithium-Batterien stecken in Uhren, Notebooks, Smartphones oder Tablets sowie in vielen medizinischen Geräten. Darunter fallen auch wiederaufladbare Akkus. Viele Fluggesellschaften beschränken grundsätzlich ihre Mitnahme - denn wenn eine Lithium-Zelle defekt ist, erhitzt sie sich auf bis zu 800 Grad. Und es kann eine Kettenreaktion bis hin zur Explosion folgen. Bestes Beispiel ist das Mitnahmeverbot für Samsungs Smartphone Galaxy Note 7, das von Samsung 2016 wegen der Feuergefahr durch defekte Batterien zurückgerufen wurde.
So regeln deutsche Airlines die Mitnahme von Lithium-Batterien:
Condor: Die Fluggesellschaft stützt sich auf die Vorschriften der International Air Transport Association (IATA). Demnach dürfen als Ersatz maximal zwei Lithium-Batterien mit einer Nennleistung bis zu 160 Wattstunden befördert werden. Wobei für jene Batterien mit einer Nennleistung über 100 Wattstunden extra die vorherige Zustimmung von Condor nötig ist. Für Geschäftsleute interessant: Nicht erlaubt sind an Bord Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage und dafür integrierter Lithium-Batterie.
Air Berlin: Hier geht es strenger zu. Mit den Batterien betriebene Unterhaltungselektronik darf zwar ins Handgepäck und im Koffer in den Laderaum. Aber: Ersatzakkus dürfen ausschließlich im Handgepäck geführt werden - und zwar in der Originalverpackung. Oder sie werden isoliert und vor dem Kontakt mit Metall geschützt. Überschreitet der Lithiumgehalt zwei Gramm und die Nennleistung 100 Wattstunden, muss die Airline den Transport zudem extra genehmigen. Es dürfen auch nur maximal zwei Ersatzbatterien ins Handgepäck. Davon betroffen sind etwa Kameras, Filmausrüstungen und medizinische Geräte. Hingegen haben kleine Camcorder, Uhren, Taschenrechner, Handys und Laptops eine geringere Nennleistung von unter 100 Wattstunden.
Lufthansa: Tragbare Elektrogeräte mit eingebauten Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Zellen dürfen ins Handgepäck und ins aufgegebene Gepäck. Allerdings ist die Mitnahme im Koffer beschränkt auf die Nennleistung bis 100 Wattstunden und zwei Gramm Lithium. Für das Handgepäck muss bei höheren Werten eine Erlaubnis der Airline vorliegen. Ebenfalls nicht erlaubt an Bord sind Aktenkoffer mit Lithium-Batterie.
Bei Ersatzbatterien, dazu gehören auch Powerbanks, gilt ebenfalls: Bei höheren Werten muss die Airline zustimmen. Außerdem darf man dann nur zwei Stück pro Person mitnehmen.Ersatzteile mit Nennleistung unter 100 Wattstunden und zwei Gramm Lithium als Ersatz dürfen nur in Mengen, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, in die Kabine. Und die Batterien müssen gegen Kurzschluss gesichert sein. Das geht etwa mit Klebeband über den Polen oder Kontaktflächen. Für medizinische Geräte sowie Rollstühle gibt es Extra-Regelungen. (dpa)