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ZugausfälleDas wird im August 2023 wichtig für Verbraucher

Lesezeit 5 Minuten
Verschiedene Lampen, darunter Leuchtstoffröhren, liegen kreuz und quer auf einem Haufen.

Einen Teil dieses Haufens wird man ab Ende August nicht mehr in den Läden finden: Die EU verbietet den Verkauf von Leuchtstoffröhren.

Eine Frist für die Steuererklärung endet. Bestimmte Lampen verschwinden vom Markt. Und: Auch im August fallen rund um Köln Züge aus.

Im August gibt es wieder einige Dinge, die sich für Verbraucherinnen und Verbraucher ändern. Ob Steuererklärung, Zugausfälle oder das Verbot bestimmter Lampen: Wir haben eine Übersicht erstellt, was im neuen Sommermonat ansteht.

Steuererklärung mit Steuerberater: Frist für 2021 endet

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung mit Hilfe von Steuerberaterinnen und -beratern für das Jahr 2021 läuft am 31. August ab. Eigentlich ist die Deadline für Ende Februar des übernächsten Jahres vorgesehen, in den Pandemiejahren war die Frist allerdings verlängert worden.

Wer seine Erklärung ohne Steuerberater macht, hatte dafür üblicherweise bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres Zeit. Auch hier gelten aktuell noch verlängerte Fristen, ohne externe Hilfe kann die Steuererklärung für 2022 bis zum 2. Oktober dieses Jahres abgegeben werden. Ab 2025 sollen dann wieder die alten Regelungen gelten.

Leuchtstoffröhren verschwinden vom Markt

Die klassische Glühbirne hat es schon vor einiger Zeit getroffen, nun geht es der konventionellen Leuchtstoffröhre an den Kragen: Sie wird verboten. Ab dem 25. August dürfen die linearen T8- und T5-Leuchtstofflampen in der Europäischen Union weder verkauft noch produziert werden. Wer vor diesem Stichtag noch eine gekauft hat, darf sie natürlich noch verwenden.

Grund für das Verbot ist das in den Lampen enthaltene Quecksilber, das schädlich für die Umwelt und den Menschen sein kann. Schon in den vergangenen Jahren konnte die Leuchstoffröhre nur mit einer Ausnahmeregelung verkauft werden. Im September sind dann die sogenannten Halogenpins an der Reihe, auch sie werden aus dem Verkehr gezogen werden.

Züge zwischen Köln und Aachen fallen aus

Seit Ende Juli fallen auf der wichtigen Bahnverbindung zwischen Köln und Düsseldorf die S-Bahnen aus, der Fern- und Regionalverkehr wird umgeleitet. Dies wird auch im August noch der Fall sein. Hintergrund sind Ausbauarbeiten der Deutschen Bahn.

Zwischen Köln und Aachen kommt es im August auf einigen Streckenabschnitten zu Zugausfällen. Grund dafür sind Brückenarbeiten. Diese dauern planmäßig eine Woche lang, vom 5. bis zum 12. August. Betroffen sind die Linien RE1, RE9 und S19.

Der RE1 fährt in diesem Zeitraum nicht zwischen Köln Hauptbahnhof und Düren, der RE9 fällt zwischen Horrem und Aachen Hauptbahnhof aus. Bei der S19 ist der Streckenabschnitt zwischen Sindorf und Aachen Hauptbahnhof betroffen. Reisende können die als Ersatz pendelnden (Schnell-)Busse oder auf einigen Abschnitten der Strecke eine andere Linie nutzen. Wer es beispielsweise gewohnt ist, mit dem RE1 von Köln Hauptbahnhof nach Ehrenfeld oder Horrem zu fahren, kann in dem Zeitraum auf den RE9 oder die S19 wechseln.

Die Sommerferien enden: Das neue Schuljahr beginnt

Bereits Anfang August enden dieses Jahr in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Am 07.08. geht es zurück in die alte oder für einige auch auf eine neue Schule. Spätestens am Tag darauf geht es dann auch für die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler los. In Köln hatte es vor und auch während der Ferien noch einige Unsicherheiten rund um die Einschulung und fehlende Klassen gegeben.

Fußball: Frauen-WM endet, Männer-Bundesliga startet

Fußballfans dürfte im August nicht langweilig werden. Noch bis zum 20. August spielen die Frauen-Nationalmannschaften in Australien und Neuseeland um den Weltmeistertitel, alle Spiele sind in ARD und ZDF zu sehen. Am Wochenende des Endspiels startet dann auch schon wieder die Männer-Bundesliga in die neue Saison. Der 1. FC Köln ist dabei gleich zu Beginn am 19. August bei Vizemeister Borussia Dortmund gefordert. Schon eine Woche zuvor müssen die Kölner im DFB-Pokal beim VfL Osnabrück antreten. (mit dpa/afp)

„Gestaltung für immersive Medien“ wird offizieller Ausbildungsberuf

Die Auswahl an Ausbildungsberufen ist groß, ab dem 1. August kommt eine weitere Option hinzu: Dann gelten Gestalter und Gestalterin für immersive Medien als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Innerhalb von drei Jahren sollen die künftigen Lehrlinge lernen, wie virtuelle Welten gestaltet sowie digitale Informationen eingefügt werden können.

Das umfasst beispielsweise Welten innerhalb einer VR-Brille oder Apps, die mithilfe der Handykamera zusätzliche Informationen zur realen Umgebung hinzufügen können. Auch 3D-Modelle und die Rolle von Klängen für diese Welten gehören zum Fahrplan der Ausbildung dazu. Spezialisierungen auf bestimmte Bereiche oder Schwerpunkte sind bislang nicht vorgesehen.

Mindestlohn für Geld- und Werttransporteure steigt

Fahrerinnen und Fahrer von Geldtransporten dürfen sich im August über eine weitere Lohnerhöhung freuen. Bereits im vergangenen Jahr waren die Gehälter nach erfolgreichen Tarifverhandlungen angehoben worden, in einer zweiten Runde erhalten sie nun zwischen 3,25 und 4,7 Prozent mehr Geld. Außerdem gibt es einen Zuschlag, weil die Inflation in den ersten fünf Monaten über fünf Prozent gelegen hat. Dies war in den Tarifverhandlungen vereinbart worden. In Nordrhein-Westfalen steigen die Löhne dank Erhöhung und Zuschlag von 20 Euro auf 21,18 Euro.

Höhere Ausbildungsvergütung für Maler und Lackierer sowie im Backhandwerk

Im Maler- und Lackiererhandwerk wird die Mindestausbildungsvergütung im August angehoben. Demnach bekommen Azubis mit Tarifvertrag in ihrem ersten Lehrjahr monatlich mindestens 770 Euro, im zweiten 850 und im dritten 1015 Euro. Wer im August 2024 eine Ausbildung beginnt, erhält im ersten Jahr sogar mindestens 800 Euro pro Monat.

Auch Auszubildende im Bäckerhandwerk dürfen sich über einen neuen Tarifvertrag freuen. Wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mitteilten, bekommen die Azubis je nach Ausbildungsjahr ab August 180 bis 200 Euro mehr pro Monat. Hinzu kommt eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 50 Euro pro Monat, die steuer- und abgabenfrei gezahlt wird.