In diesen Tagen beginnen die Covid-Impfungen. Manche fürchten sich vor einer Impfpflicht, andere hoffen auf Impfprivilegien. Wir geben einen Überblick.
Muss man sich impfen lassen?
Nein. Es gibt keine allgemeine Covid-Impfpflicht und es soll auch keine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden. Derzeit wird vermutet, dass „Herdenimmunität“ eintritt, sobald 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Diese Impfquote wird vermutlich durch freiwillige Impfungen erreicht, weil die Geimpften ja den Vorteil haben, dass sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht an Covid erkranken. Jede Diskussion um eine Impfpflicht oder um Impfprivilegien kommt aber noch zu früh. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob Covid-Geimpfte neben dem Schutz gegen den Ausbruch der Krankheit bei sich selbst auch gegen die Weitergabe des Virus an andere geschützt sind. Biontech-Chef Ugur Sahin geht davon aus, dass es spätestens im Februar Erkenntnisse zur Infektiösität (Ansteckungsfähigkeit) der Geimpften gibt.
Wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass er – wenn erforderlich – Impfpflichten einführen kann. Seit März 2020 gibt es gesetzliche Impfpflichten gegen Masern. Jedes Kind, das eine Kita oder eine Schule besucht, muss Impfschutz oder Immunität nachweisen. Außerdem müssen alle eine Masernimpfung oder -Immunität nachweisen, die in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsheimen arbeiten. Gegen die Masern-Impfpflicht sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai allerdings die sofortige Aussetzung der Impfpflicht im Eilverfahren abgelehnt. Wann mit dem Urteil in der Hauptsache zu rechnen ist, ist noch offen.
Können Geimpfte verlangen, dass gesetzliche Covid-Beschränkungen für sie nicht gelten?
Falls Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, könnten sie vor den Verwaltungsgerichten verlangen, dass Kontakt-Beschränkungen und ähnliches für sie nicht mehr gelten, weil sie ja nicht gefährlich sind. Unternehmer, die spezielle Angebote nur für Geimpfte planen (Geimpften-Restaurants, Geimpften-Saunen), könnten verlangen, dass der staatlich angeordnete Shutdown hierfür nicht gilt. Um einen Flickenteppich unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen zu vermeiden, wäre es sinnvoll, allgemein zu regeln, ob es Vorteile für Geimpfte geben kann oder ob diese ausgeschlossen sind. Der Bundestag könnte dies bundesweit im Infektionsschutzgesetz regeln. Die Landesregierungen könnten dies in den Corona-Verordnungen auf Landesebene bestimmten. Als Rechtfertigung für ein Privilegienverbot könnte der Schutz vor einer diskriminierenden Zwei-Klasssen-Gesellschaft dienen. Der Gesetzgeber dürfte also Privilegien für Geimpfte zulassen, er dürfte sie aber auch verbieten.
Können Arbeitgeber verlangen, dass sich Beschäftigte gegen Covid impfen lassen?
Ob jemand gesund lebt und gegen Krankheiten vorsorgt, ist Privatsache. Der Arbeitgeber kann Covid-Impfungen deshalb in der Regel weder anordnen noch bei der Einstellung verlangen. Anders dürfte es aussehen, wenn es um Arbeit mit gefährdeten Personen geht, zum Beispiel im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Falls Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, dann kann der Arbeitgeber entscheiden, dass eine Covid-Impfung Voraussetzung der Einstellung ist. Die bereits Eingestellten können dann zwar nicht zur Impfung gezwungen werden. Sie könnten im Falle einer Weigerung aber gekündigt werden.