Pfand, Corona-Bonus, MindestlohnDas ändert sich im Jahr 2022 für Verbraucher
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Der Mindestlohn wird erhöht, Verträge im Internet sollen leichter gekündigt werden können und die CO2-Steuer steigt – im Jahr 2022 kommen auf die Bürgerinnen und Bürger viele Änderungen zu. Ein Überblick:
Verbot von Plastiktüten
Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer – das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.
Porto
Wer einen klassischen Brief verschicken möchte, muss für den Versand im nächsten Jahr etwas mehr zahlen. Das Inlandsporto für einen maximal 20 Gramm schweren Standardbrief erhöht sich zum 1. Januar um 5 Cent auf 85 Cent. Für eine Postkarte werden 70 Cent fällig und damit 10 Cent mehr als bisher. Bei einem maximal 50 Gramm schweren Kompaktbrief gibt es einen Portoaufschlag von 5 Cent auf 1 Euro. Andere Sendungsarten werden ebenfalls teurer. Die Post begründet die neuen Preise mit sinkenden Sendungsmengen und höheren Kosten. Die zuständige Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, hatte grünes Licht gegeben für das neue Porto.
Alte Briefmarken werden nicht ungültig, man muss sie aber zusätzlich frankieren. Wer dies in den ersten Januartagen nicht tut und Briefe nur mit den alten Marken verschickt, dürfte aber Glück haben. „Wir lassen in den ersten Tagen des neuen Jahres Kulanz gelten und werden die unterfrankierten Briefe nicht sofort zurückschicken“, sagte ein Post-Sprecher. So habe man es auch schon bei den vorigen Portoerhöhungen getan.
CO2-Steuer
Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus – allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.
E-Rezept
Zum 1. Januar wird das elektronische Rezept für Arztpraxen grundsätzlich zur Pflicht. Gesetzlich Versicherte erhalten dann einen QR-Code entweder im Smartphone oder ausgedruckt. Die Pflicht besteht allerdings nur für die Praxen, die technisch dazu in der Lage sind. Bei manchen könnte es also etwas länger dauern.
Fahrkarten im Zug
Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.
Kükentöten
Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind.
Mindestlohn
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.
Kündigungsbutton
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.
Corona-Bonus
Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen – steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.
Elektrogeräte
Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.
Erhöhung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.
Gewährleistung
Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.
Elektronische Krankschreibung
Zum 1. Januar werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden.
EEG-Umlage
Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.
Energieverträgen
In den meisten Verträgen mit Stromlieferanten steht aktuell eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet: Wer diese Frist verpasst, dessen Vertrag verlängert sich um ein Jahr. Ab 1. März ändert sich das. Denn dann dürfen Verträge nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Selbst wenn man die verpasst, ist die Regelung nun verbraucherfreundlicher. Denn: Der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit – und lässt sich mit einer einmonatigen Frist sofort kündigen.
Pfandpflicht
Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.
Führerschein
Bis 2033 muss in Deutschland jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise – bis zum 19. Januar 2022 müssen Führerschein-Besitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihre Führerscheine umtauschen.
Plug-in-Hybride
Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.
Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft.
Tabaksteuer
Am 1. Januar gibt es erstmals seit sieben Jahren wieder eine Tabaksteuererhöhung in der Bundesrepublik. In Deutschland steigt die Steuer für eine Packung mit 20 Zigaretten im neuen Jahr um durchschnittlich 10 Cent. 2023 werden weitere 10 Cent aufgeschlagen, in den Jahren 2025 und 2026 kommen noch einmal jeweils 15 Cent pro Packung hinzu. Am 1. Januar 2022 tritt zudem das Tabaksteuermodernisierungsgesetz in Kraft. Auch Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak, die beide bislang niedriger – nämlich wie Pfeifentabak – besteuert worden sind, werden damit höher besteuert. Auch bei den Liquids für E-Zigaretten wird an der Steuerschraube gedreht – jedoch erst ab 1. Juli 2022.
Unterhalt für Trennungskinder
Zum neuen Jahr steht Trennungskindern laut „Düsseldorfer Tabelle“ etwas mehr Unterhalt zu. Allerdings liegt die Erhöhung in vielen Fällen unter einem Prozent. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).
Masken im Auto
Für 2022 ist das obligatorische Mitführen von Masken im Verbandskasten geplant. Dem ADAC zufolge soll hierfür die entsprechende DIN-Norm für Verbandskästen angepasst werden. Sie schreibt vor, was in das Notfallset gehört. Wann die Neuregelung kommt und ab wann die zwei Masken mitgeführt werden müssen, steht allerdings noch nicht fest. (dpa)