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Kündigungsbutton, Rente, GehaltWas sich im Juli 2022 für Verbraucher ändert

Lesezeit 4 Minuten
Mehr Geld dpa

Alles wird teurer, aber immerhin bekommen viele Angestellte und Rentnerinnen und Rentner ab Juli mehr Geld ausgezahlt. 

Köln – Die erste Hälfte des Jahres ist vorbei und zu Beginn des neuen Monats treten einige Gesetzesänderungen und Reformen in Kraft. Alte Elektrogeräte können künftig kostenlos im Supermarkt zurückgegeben werden, zumindest einige. Das Pfandsystem wird ausgeweitet, das Rauchen wird teurer, Vertragskündigungen sollen erleichtert werden und viele Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Geld ausgezahlt. Alles Wichtige im Überblick.

Für viele Angestellte gibt es mehr Gehalt

Angestellte bekommen voraussichtlich ab Juli mehr Geld ausgezahlt. Der Grund sind die neben Tankrabatt und 9-Euro-Ticket beschlossenen Steuerentlastungen durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmerpauschbetrags.

Beides gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Das bedeutet für Angestellte, ihnen wurde in den vergangenen Monaten zu viel vom Gehalt abgezogen, nach den neuen Regeln hätten sie netto mehr verdienen müssen, wenn auch nur geringfügig. Im ersten Monat des angepassten Lohnsteuerabzugs können sie deshalb zusätzlich mit einer Nachzahlung aus den vergangenen Monaten rechnen.

Mindestlohn und Renten steigen

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro war im Bundestagswahlkampf ein zentrales Thema der SPD. Im Juni wurde sie im Bundestag beschlossen. Ab dem 1. Oktober soll der Stundenlohn mindestens 12 Euro betragen. Bereits am 1. Juli wird er planmäßig auf mindestens 10,45 Euro steigen.

Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an deutlich höhere Bezüge. Im Westen steigen die Renten dann um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Damit fällt die Rentenanpassung so stark aus wie seit Jahrzehnten nicht.

Die starke Erhöhung ist auf die zurückliegende gute Konjunktur und die daher rührenden positiven Entwicklungen bei den Einkommen der Beschäftigten und den Einnahmen der Rentenkasse zurückzuführen. Nach dem Corona-Einbruch 2020 war es wieder bergauf gegangen.

Kündigen von Verträgen wird einfacher

Wer online einen Vertrag abschließt, soll ihn zukünftig auch online kündigen können. Ab 1. Juli 2022 wird ein Kündigungsbutton auf der jeweiligen Website für Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Außerdem sollen Kundinnen und Kunden unmittelbar nach dem Vertragsabschluss eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten. Automatische Vertragsverlängerungen über einen längeren Zeitraum darf es in Zukunft ebenfalls nicht mehr geben. Verträge können sich nur dann verlängern, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat erhalten. Bereits zum 1. März wurde die Kündigungsfrist von Verträgen von bisher möglichen drei auf maximal einen Monat reduziert.

Weiterhin müssen Energielieferungsverträge, die telefonisch vereinbart werden, zudem schriftlich bestätigt werden. Dadurch soll es Anbietern künftig deutlich schwerer gemacht werden, Verbraucherinnen und Verbrauchern am Telefon einen Vertrag unterzuschieben.

Alte Elektrogeräte im Supermarkt abgeben

Supermärkte und Discounter, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektroware vertreiben und über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen, müssen ab dem 1. Juli verpflichtend alte Elektrogeräte annehmen. Dies gilt für kleinere Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern. Somit können künftig beispielsweise alte Handys, elektrische Rasierer, Wasserkocher oder Toaster kostenlos bei vielen großen Supermarktketten abgegeben werden.

Pfand für Einwegflaschen und Dosen

In Supermärkten und Discountern wird spätestens ab 1. Juli auch auf Einwegplastikflaschen oder Einwegdosen Pfand erhoben. Damit werden für PET-Flaschen mit beispielsweise Fruchtsäften oder Dosen mit alkoholischen Mischgetränken ebenfalls 25 Cent fällig. Die Regelung gilt bereits seit Januar 2022, doch die Händler hatten in einer Übergangsfrist bis Juli 2022 Zeit, die Änderung umzusetzen.

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Die Europäische Union hat sich auf einheitliche Führerscheine geeinigt. Alte Führerscheine im Papierformat – und ältere Führerscheine aus Plastik – müssen gegen einen neuen Führerschein eingetauscht werden. Bis 2033 soll der Führerschein in der EU ein einheitliches Format bekommen.

In Deutschland betrifft das laut Auto Club Europa (ACE) rund 43 Millionen Führerscheinbesitzende. Für den Umtausch gibt es verschiedene Stichtage, bis zu denen bestimmte Gruppen ihren Führerschein eingetauscht haben müssen. Die erste Frist läuft im Juli ab.

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch einen Führerschein hat, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat für den Umtausch nur noch bis zum 19. Juli 2022 Zeit.

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Elektronische Krankschreibung

Gesetzlich Versicherte müssen keinen „gelben Schein“ mehr an ihre Krankenkasse schicken. Das soll zukünftig von den Arztpraxen digital übernommen werden. Zum 1. Juli werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Auch Rezepte sollten schon vorwiegend digital ausgestellt werden – allerdings fehlt in vielen Praxen die nötige Technik.

Europäische Zentralbank hebt den Leitzins an

Am 21. Juli will die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf 0,25 Prozent anheben. Banken können sich also nicht mehr zum Nulltarif Geld bei der EZB leihen. „Die Einlagen privater Kundinnen und Kunden werden daher wieder interessanter“, sagt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wie und wo wirkt sich die Leitzinsanhebung also für Verbraucherinnen und Verbraucher auswirkt, lesen Sie hier.

Rauchen mit E-Zigaretten wird teurer

Raucherinnen und Raucher von Zigaretten müssen schon seit Jahresbeginn mehr für ihre Tabakprodukte bezahlen. Nun werden auch die Preise für sogenannte „Liquids“ erhöht. Ab dem 1. Juli unterliegen erstmals auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung. Ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Außerdem wird Tabak für Wasserpfeifen mit einer Zusatzsteuer belegt. (mit dpa)