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Hochzeit, BegräbnisWelche Dinge nach dem Kirchenaustritt nicht mehr möglich sind

Lesezeit 2 Minuten
Ein Kirchengang, der für eine Hochzeit geschmückt ist.

Eine katholische Trauung geht nach dem Austritt aus der Kirche in der Regel nicht mehr.

Viele treten aus der katholischen Kirche aus. Was ändert sich dadurch in den verschiedenen Lebensbereichen? Ein kleiner Überblick.

So viele Austritte wie im Jahr 2022 gab es in der katholischen Kirche noch nie. Immer mehr Katholiken in Deutschland entscheiden sich dazu. Doch abgesehen davon, dass sie keine Kirchensteuer mehr zahlen müssen - was bedeutet dieser Schritt eigentlich in der Konsequenz?

Grundsätzlich gilt: Wer einmal getauft ist, bleibt getauft. In der kirchlichen Lehre wird auch davon gesprochen, dass die Taufe „ein unauslöschliches Prägemal“ sei und nicht verloren werden könne.

Doch aus Sicht der katholischen Kirche wird großer Wert darauf gelegt, dass Gläubige nicht nur glauben, sondern auch Mitglied der Organisation - also der katholischen Kirche - sind.

Nach dem Austritt dürfen keine Sakramente empfangen werden

Wer austritt, begeht nach Auffassung der Kirche eine „schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“, schreibt die Deutsche Bischofskonferenz (DBK). Das bedeutet: Ein Austritt nur aus der Institution ist nicht möglich.

Wer ausgetreten ist, verliert bestimmte Privilegien und Rechte. Über die genauen Folgen eines Austritts informiert ein DBK-Dekret aus dem Jahr 2012. So kann man beispielsweise nicht die Sakramente empfangen - wie Buße, Krankensalbung oder Eucharistie - außer in Todesgefahr.

Begräbnis

Auch auf ein katholisches Begräbnis können Menschen, die ausgetreten sind, in der Regel nicht hoffen. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn eine Person kurz vorher noch Reue zeigt oder Angehörige sich dies wünschen - alles eine Frage des Einzelfalls.

Hochzeit

In der Regel besteht eine Verweigerung einer kirchlichen Heirat. Ist ein Partner in der katholischen Kirche, kann unter Umständen doch eine kirchliche Ehe vollzogen werden. Dafür muss aber die Erlaubnis beim Ortsordinarius eingeholt werden, so die DBK. Und: Eltern werden dazu angehalten, ihre Kinder im katholischen Glauben zu erziehen.

Taufe

Soll ein Kind katholisch getauft werden, ist dies im Einzelfall möglich. Dafür müsse „die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird“, so die Deutsche Bischofskonferenz.

Gottesdienst

Wer will, darf zwar weiterhin zu katholischen Gottesdiensten gehen. Dort jedoch ebenfalls keine Sakramente empfangen.

Kirchliche Ämter und Patenschaft

Ausgetretene Personen dürfen zudem keine kirchlichen Ämter bekleiden und kein Tauf- oder Firmpate sein. Auch in einigen kirchlichen Vereinen dürfen sie dann kein Mitglied mehr sein. Und auch das aktive und das passive Wahlrecht in kirchlichen Gremien wird ihnen verweigert. (dpa)