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Köln nun RisikogebietMuss ich mich testen lassen, bevor ich verreise?

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Viele haben für die Herbstferien Urlaub geplant: Aber wird die Reise stattfinden?

  1. Mit dem Wochenende beginnen in Nordrhein-Westfalen die Herbstferien.
  2. Doch mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen – auch in Städten und Kreisen in NRW – machen sich viele Sorgen um ihren Herbsturlaub.
  3. Muss ich mich vor der Reise testen lassen? Wie ist das im Notfall mit Stornierungen? Bekomme ich mein Geld zurück? Wir haben bei einem Kölner Reiserechtler nachgefragt.

Köln – Kann ich meine Urlaubsreise antreten? Und wenn nicht: Bekomme ich mein Geld zurück? Diese Frage stellen sich aktuell auch viele Menschen in Köln. Die Inzidenzzahl in Köln hat am Samstag den kritischen Wert von 50 überschritten und wurde vom Landeszentrum Gesundheit NRW mit 54,8 angegeben. Damit gilt Köln als Risikogebiet.

Sollte – wie aktuell in vielen Bundesländern gefordert – ein negativer Corona-Test nötig sein, um aus einem Risikogebiet zu reisen, „muss dieser Test auf jeden Fall gemacht werden. Sollte aus Zeitmangel ein Testergebnis nicht rechtzeitig vorliegen, muss das dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden“, sagt der Kölner Reiserechtler Malte Hotes. Wenn es aus nachvollziehbaren Gründen – zum Beispiel mangelnder Testkapazität – nicht möglich sei, nachzuweisen, nicht infiziert zu sein, könne dem Reisenden „im Zweifel nicht zugemutet werden, die Reise anzutreten. Es gilt dann das Prinzip der Unmöglichkeit. Der Reisende bekommt dann auf jeden Fall sein Geld zurück.“

Stornierung: Auch angezahltes Geld muss zurückgezahlt werden

„Grundsätzlich bekommen Urlauber ihr Geld von Hotels oder Appartementvermietern zurück, wenn es in der Reiseregion ein behördliches Beherbergungsverbot gibt“, sagt Hotes. Auch angezahltes Geld müsse zurückgezahlt werden, Stornogebühren dürften nicht erhoben werden. Ob Urlauber Ferienhäuser, Hotels oder Wohnungen von Privatvermietern gebucht hätten, spiele dabei keine Rolle.

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Bei Pauschalreisen könnte die Rückerstattung schwieriger sein – die Veranstalter würden mitunter darauf verweisen, dass die Reise während der Krise gebucht worden sei. „Allerdings haben die Urlauber auch dann das Recht, bei einer Reisewarnung von ihrer Reise zurückzutreten.“ Wenn es am Reiseziel lediglich eine Quarantänevorschrift gebe, aber kein Beherbergungsverbot, müsse der Gast zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich sei.

Bahn- und Flugtickets würden oft nicht zurückerstattet, da „die Reisen in der Regel angetreten werden können, die Menschen sich nur am Reiseziel nicht aufhalten dürfen“, sagt Hotes. „Dann werden in der Regel Gutscheine ausgeschrieben. Bargeld wird dann oft nicht erstattet.“

Was gilt für Hotels und Ferienwohnungen?

Hier stellt sich die Frage, ob Urlauber Stornierungsgebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhausverband erklärt auf Anfrage, ob der Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Verband, eine einvernehmliche Einigung mit dem Gastgeber zu erzielen – etwa den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben. Ähnlich argumentiert der Hotelverband Deutschland IHA: „Juristisch betrachtet handelt es sich um ein sogenanntes präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, erklärt IHA-Juristin Nina Arndt. Ein solches Verbot führe nicht dazu, dass Beherbergungen schlechthin verboten seien, es unterwerfe diese nur einem Genehmigungsvorbehalt.

Was gilt für Bahnreisen?

Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für zehn Euro stornieren. Passagiere erhalten einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen. Supersparpreis-Tickets sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets.

Und wie ist die Regelung bei Flügen?

Grundsätzlich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebühren sein Ticket zurückgeben. Wer einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa verweist auf die kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember 2020 abgeschafft. Auch andere Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen an. (mit dpa)