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Gesetz zur LohntransparenzKann jetzt jeder erfahren, was der Kollege verdient?

Lesezeit 3 Minuten
Gehaltsunterschied

Verdient die Kollegen mehr oder weniger? Das können Mitarbeiter in mittelgroßen Unternehmen ab 2018 in Erfahrung bringen.

In der letzten Woche hat der Bundestag ein neues Lohntransparenz-Gesetz verabschiedet. Ziel dessen ist, mehr Lohngerechtigkeit zwischen männlichen und weiblichen Kollegen zu schaffen. Doch wie genau soll das funktionieren?

Kann jetzt jeder erfahren, was der Kollege verdient?

So einfach ist es nicht. Der Auskunftsanspruch gilt zum einen nur für Betriebe, in denen mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt sind. Betroffen davon sind gut 18 000 Firmen. Deshalb kann trotz des Gesetzes nicht jeder erfahren, was der Kollege verdient.

Zum anderen können Mitarbeiter nicht nach dem Gehalt einzelner Kollegen fragen, sondern erfahren immer nur den Durchschnittsverdienst einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts im Unternehmen. Frauen erfahren so nicht, was gleich qualifizierte Kolleginnen im Schnitt verdienen, sondern nur, was die männlichen Kollegen verdienen. Männer sind aber ebenso dazu berechtigt, eine Anfrage zum durchschnittlichen Verdienst der Kolleginnen zu stellen.

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Eine weitere Regelung des Gesetzes: Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten müssen in einem Lagebericht regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Lohngleichheit informieren.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Erst ab 2018.

Wie läuft eine Anfrage ab?

Um zu erfahren, was die Kollegen verdienen, muss ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine Gehalts-Anfrage stellen. Diese beantwortet der Betriebsrat, der eine Übersicht über die Gehälter einer Gruppe von Kollegen des anderen Geschlechts mit vergleichbarer Tätigkeit hat. Daraus wird schließlich der Durchschnittswert der Verdienste berechnet, der dann in der Auskunft mitgeteilt wird.

Kann die Anfrage auch abgewiesen werden?

Ja. Sobald die Anfrage eine vergleichbare Gruppe betrifft, in der weniger als sechs Kollegen des anderen Geschlechts arbeiten, muss keine Auskunft gegeben werden.

Erfährt der Chef etwas über die Anfrage?

Nein. Weil die Anfrage über den Betriebsrat läuft, sollte der Chef nichts davon mitbekommen.

Kann ich nur Auskunft über das Gehalt bekommen?

Nein. Neben der Gehaltsauskunft gib es noch zwei weitere Auskünfte: die über Dienstwagen und Jahresboni der vergleichbaren Gruppe.

Was kann ich machen, wenn ich weniger verdiene als die anderen?

Durch die Auskunft erhält der Arbeitnehmer nur einen Einblick. Dafür kämpfen, dass er mehr verdient, muss er allerdings selbst. Das neue Gesetz kann dazu dienen, bei der Gehaltsverhandlung eine bessere Position zu erhalten. Es führt aber nicht dazu, dass der Arbeitgeber nach der Auskunft automatisch dazu verpflichtet ist, denen mehr Geld zu geben, die im Vergleich bisher weniger verdient haben.

Tipps für die Gehaltsverhandlung mit dem Chef finden Sie hier.

Warum gibt es das neue Gesetz überhaupt?

Mit dem neuen Gesetz soll die Ungleichheit bei den Gehältern zwischen Männern und Frauen bekämpft werden. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen pauschal 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer.

Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlter Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen 5 bis 7 Prozent.

Kritiker sehen in dem Gesetz reinen Aktionismus. „Es ist eine reine Alibipolitik“, sagte die stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende Sabine Zimmermann. Das Gesetz werde nichts an der ungleichen Bezahlung ändern. Ulle Schauws von den Grünen bemängelte, schon durch die Begrenzung auf Betriebe mit 200 Beschäftigten würden 60 Prozent der Frauen vom neuen Auskunftsrecht ausgeschlossen. (chs/dpa)

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