Damit es nach dem Tanz in den Mai keine Überraschungen gibt, haben wir alle Änderungen zusammengestellt, die im Mai wichtig werden.
Deutschlandticket, mehr GeldDas ändert sich für Verbraucher im Mai 2023
Auch im Mai gibt es wieder einige Sachen, die sich für Verbraucherinnen und Verbraucher ändern. Unter anderem kann das Deutschlandticket nun genutzt werden – passend zu vielen Feiertagen im Mai. Dazu macht auch der fünfte Monat des Jahres keinen Halt vor Preiserhöhungen. Wir haben alle wichtigen Änderungen zusammengefasst.
Das Deutschlandticket startet
Ob sich im allgemeinen Sprachgebrauch nun das Deutschlandticket oder das 49-Euro-Ticket durchsetzen wird, wichtig ist: Es kann nun genutzt werden. Verkauft wird es schon länger, ab dem 1. Mai ist es dann auch gültig. Für 49 Euro im Monat können alle Nahverkehrs- und Regionalverbindungen in Deutschland genutzt werden.
Für das Ticket muss ein Abo abgeschlossen werden, es ist aber monatlich kündbar. Ausgegeben wird der Fahrschein als Handyticket, als Chipkarte und mit einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch als Papierticket mit QR-Code.
Vodafone erhöht die Preise
Ab Mai gelten bei Vodafone neue Preise. Bei DSL- und Kabel-Tarifen des Providers erhöht sich die monatliche Gebühr um 5 Euro. Das hatte der Provider seinen Kundinnen und Kunden Anfang März mitgeteilt.
Wie für einen solchen Fall gesetzlich vorgeschrieben, hat Vodafone seinen Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Wer der Preiserhöhung nicht widerspricht, wird mit Beginn des Monats Mai auf den neuen Tarif umgestellt.
Corona-Warn-App wird stillgelegt
Nach fast drei Jahren verabschiedet sich die Corona-Warn-App. Ab Mai wird es nicht mehr möglich sein, andere Personen vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu warnen. Die rote Kachel gehört dann der Vergangenheit an. Ab Juni wird die App dann sogar in den Ruhemodus versetzt. Sie ist dann nicht mehr in App- oder Playstore verfügbar, sie wird aber nicht automatisch vom Handy gelöscht. So bleiben die in der App gespeicherten Impfzertifikate vorhanden.
Wer die App löschen möchte, seine Zertifikate oder Tagebucheinträge aber behalten möchte, kann diese vor der Deinstallation sichern. Eine Anleitung dazu gibt es auf der Website der Warn-App.
Mindestlohn in der Pflege steigt
Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden ab Mai erhöht. Das sieht die stufenweise Anpassung vor. Pflegehilfskräfte bekommen dann mindestens 13,90 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mindestens 14,90 Euro. Bei Pflegefachkräften steigt der Mindestlohn auf 17,65 Euro. Die nächste Erhöhung ist dann für den Dezember 2023 vorgesehen.
Einmalzahlungen im Bauhauptgewerbe sowie im Maler- und Lackiererhandwerk
Für einige Angestellte im Bauhauptgewerbe sowie im Maler- und Lackiererhandwerk hat es im vergangenen Monat eine Lohnerhöhung gegeben, im Mai können sie sich nun größtenteils über eine Einmalzahlung freuen. Im Bauhauptgewerbe sieht das der aktuell gültige Tarifvertrag vor. Demnach erhalten Arbeitnehmende aus dem Westen im Mai zusätzlich zum Lohn eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro, so die Deutsche Handwerkszeitung.
Maler und Lackiererinnen haben ihre festgelegte Einmalzahlung, eine 600 Euro hohe steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie, teilweise schon erhalten. Falls nicht, ist diese nun fällig. Als einmalige Zahlung oder in Raten müssen die 600 Euro spätestens mit der Abrechnung für den Mai von den Arbeitgebenden überwiesen werden. Tarifgebundene Auszubildende erhalten 180 Euro, Teilzeitbeschäftigte eine anteilig hohe Zahlung.
Trankgasse wird nahezu autofrei
Ab Mitte Mai wird die Trankgasse am Kölner Dom zur Fahrradstraße. Die rund 200 Meter lange Straße samt Tunnel unter der Domtreppe wird damit autofrei – zumindest weitestgehend. Denn es gibt einige Ausnahmen für Autofahrer.
Feiertage
Passend zum Start des Deutschlandtickets hat der Mai gleich drei gesetzliche Feiertage parat. Und bietet damit die Möglichkeit für ein langes Wochenende. Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit, am 18. Mai (Donnerstag) ist Christi Himmelfahrt. Der Pfingstmontag fällt in diesem Jahr auf den 29. Mai. Und natürlich wird auch in den Mai getanzt – in Köln gibt es einige Highlights.
Google, Amazon und Co. werden eingeschränkt
Das EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) ist im November des vergangenen Jahres in Kraft getreten und wird ab dem 2. Mai gelten. Es soll die Macht der großen Digitalkonzerne, die ihren Markt beherrschen, einschränken. Und somit das Wettbewerbsrecht schützen.
Dafür gibt es strengere Regeln für zentrale Online-Plattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Vermittlungsdienste, wie der Bund verkündete. Sie dürfen beispielsweise die eigenen Angebote nicht mehr bevorzugt in einem Ranking platzieren. (mit dpa)