Es wird seit Jahren von Sozial- und Frauenverbänden gefordert: Bei einem sexuellen Missbrauch sollen die gesetzlichen Krankenkassen Notfallkontrazeptiva bezahlen. Nun gab es für die entsprechende Gesetzesänderung eine Einigung, die am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll.
„Pille danach“Kassen übernehmen Kosten für vergewaltigte Frauen
Vergewaltigte Frauen müssen künftig Notfallkontrazeptiva wie die Pille danach nicht mehr aus der eigenen Tasche bezahlen. Eine Gesetzesänderung, die die früheren Ampelparteien SPD, Grüne und FDP am Donnerstagabend im Bundestag beschließen wollen, sieht vor, dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Änderung liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
Nach der bisher geltenden Rechtslage erstatten die Kassen derzeit nur Versicherten bis zum vollendeten 22. Lebensjahr derartige Medikamente. Die Altersbeschränkung entfalle künftig in allen Fällen, in denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch bestehe, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Die Verbesserung wurde in das geplante Gesetz zur Aufhebung des Honorardeckels für die Hausärztinnen und Hausärzte eingefügt, auf das sich die drei Parteien vor wenigen Tagen überraschend geeinigt hatten. Die Schlussabstimmung im Plenum ist laut Tagesordnung des Bundestags für kurz vor Mitternacht geplant.
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Kosten für Pille danach
Die Pille danach ist eine Hormontablette, die eine Schwangerschaft verhindert. Das Mittel, das rezeptfrei in der Apotheke erhältlich ist, kostet derzeit je nach Produkt zwischen 16 und 35 Euro. Die Kostenübernahme im Fall des sexuellen Missbrauchs ist eine langjährige Forderung von Frauen- und Sozialverbänden.
Auch die Union hatte sich im Herbst 2024 in einem Bundestagsantrag dafür stark gemacht. Wie sich die Union nun zu dem Gesetzentwurf verhält, ist offen. SPD, Grüne und FDP haben aber zusammen eine Mehrheit, so dass es nicht auf das Abstimmungsverhalten der übrigen Parteien ankommt.