- Während ein Land nach dem anderen zum Risikogebiet erklärt wurde, war es für viele ein Trost, dass sie zumindest innerhalb Deutschlands noch verreisen konnten.
- Doch nun werden mit einer Inzidenz über 50 auch innerhalb des Landes immer mehr Orte zu Risikogebieten.
- Welche Beschränkungen gelten nun beim Reisen? Kann man noch Verwandte besuchen? Und wie kommt man an einen Corona-Test? Die wichtigsten Fakten im Überblick
Köln – Die Zahl der Städte und Gemeinden, die über dem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen liegen, steigt so kontinuierlich wie die Zahl der Infektionen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Montagmorgen liegt nun auch München erneut über der 50er-Marke, am Wochenende hatten unter anderem Köln, Stuttgart, Essen und Mainz die wichtige Warnstufe überschritten, andere Großstädte wie Berlin, Frankfurt und Bremen waren schon zuvor über diese Marke gestiegen.
Menschen aus diesen Gebieten dürfen damit in vielen Bundesländern nicht mehr in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten – es sei denn, sie können einen aktuellen negativen Coronavirus-Test vorweisen. Welche Regeln gelten in den deutschen Bundesländern? Hier ein Überblick.
Gibt es Einreisebeschränkungen für Besucher aus einem Risikogebiet wie zum Beispiel Köln?
Ja, vorerst allerdings nur in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt die Corona-Landesverordnung neben einem aktuellen negativen Corona-Test eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt. In Rheinland-Pfalz müssen sich Personen aus einer Risikoregion nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
In allen anderen Bundesländern gibt es keine Einreisebeschränkungen. Erst wenn Übernachtungen geplant sind, greifen andere Vorgaben.
Wie sieht es aus, wenn ich als Tourist aus einem Risikogebiet in einem anderen Bundesland übernachten will?
Das ist unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen und Thüringen gibt es kein Beherbergungsverbot für Urlauber und sonstige Gäste aus Risikogebieten.
Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, dem Saarland oder Schleswig-Holstein als Tourist übernachten möchte, muss jeweils einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
In Niedersachsen brauchen Urlauber aus Risikogebieten ebenfalls einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test; Ausnahmen vom Beherbergungsverbot sind auch möglich, wenn in der Risikoregion der Infektionsherd klar einzugrenzen ist.
Wer in Hessen touristisch unterkommen möchte, braucht ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen. Die gleiche Regelung gilt in Sachsen-Anhalt. Es gilt ein Beherbergungsverbot für Touristen – außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.
Ab diesem Dienstag gilt ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten, außer sie haben einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die betroffenen Regionen sind auf der Internetseite der Landesregierung gelistet.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern touristisch übernachten möchte, braucht einen aktuellen, negativen Corona-Test – dennoch geht es unmittelbar nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne Diese Quarantäne kann mit einem zweiten negativen Test verkürzt werden.
Wer aus einem Risikogebiet als Tourist zum Übernachten nach Sachsen fährt, muss sich testen lassen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.
Wie ist die Regelung, wenn ich Verwandte besuche und dort übernachten möchte?
Es gibt da keine Beschränkungen, Besuche etwa aus Gründen des Sorgerechts oder Familienbesuche sind für Menschen aus Risikogebieten erlaubt.
Eine Frage zwischendurch – wer aus einem Risikogebiet kommt, darf in manche Risikogebiete einreisen, in manche nicht. Ist das nicht seltsam?
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) wurde danach zuletzt mehrfach befragt, weil er es eigentlich wissen müsste. Er sagt aber: „Köln ist Risikogebiet, Mainz ist Risikogebiet. Aus Köln darf man nicht nach Mainz fahren, aber aus Mainz darf man nach Köln fahren – weil wir im Moment andere Regeln haben. Das wird niemand mehr verstehen.“
Was passiert, wenn eine Reise ausfällt? Gibt es bereits gezahltes Geld zurück?
Ob Urlauber Stornogebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen, ist nicht eindeutig. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende vielerorts entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Ob der Test für Gäste zumutbar ist – dazu gibt es noch keine Gerichtsurteile. Schließlich ist die Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiellos.
Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt es sich, eine einvernehmliche Einigung mit dem Gastgeber zu erzielen – zum Beispiel den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben.
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„Juristisch betrachtet handelt es sich um ein sogenanntes präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, erklärt die Juristin Nina Arndt vom Hotelverband Deutschland. Ein solches Verbot führe nicht dazu, dass Beherbergungen schlechthin verboten seien, sagt die Anwältin, es unterwerfe diese nur einem Genehmigungsvorbehalt.
Wer jetzt noch kurzfristig ein Hotel für die Herbstferien bucht, sollte deshalb zur Sicherheit eine Unterkunft mit kostenloser Stornierungsmöglichkeit bis einen Tag vor der geplanten Anreise buchen.
Wie komme ich an einen Corona-Test, wenn ich für die Reise einen brauche?
Reisewillige, die für die Unterkunft an ihrem Reiseziel einen negativen Corona-Test brauchen, wenden sich am besten an ihren Hausarzt, eine Praxis für Reisemedizin oder eines der Testzentren wie am Kölner Hauptbahnhof. Das Gesundheitsamt ist in diesem Fall nicht die richtige Adresse.
Die häufig in vielen Bundesländern verlangte 48-Stunden-Frist für den Test startet in dem Moment, in dem die Maschine im Labor den Befund ausspuckt. Folglich ist es wichtig, wenn dieser Test dann schnell beim Getesteten landet.
Was kostet ein Corona-Test?
Liegen keine Symptome vor, wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Die Preise schwanken, aber pro Person können das rund 120 Euro für die Laboranalyse sein und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.
Wer zahlt diese Tests?
Eindeutig geklärt ist das nicht. Laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe müssen Reisende aus inländischen Risikogebieten den Nachweis derzeit noch aus eigener Tasche zahlen. Eigentlich wollte NRW die Test-Kosten in den Herbstferien übernehmen. Aus der KV Nordrhein hieß es dagegen, das Gesundheitsministerium habe Städte und Kreise per Erlass angewiesen, Bürgern aus Hot-Spot-Kommunen kostenlose Tests zu ermöglichen, sofern diese in den Herbstferien innerhalb Deutschlands verreisen möchten.
Wie werden – wenn man dann mal da ist – in den Bundesländern die Corona-Schutzmaßnahmen gehandhabt?
Unterschiedlich, aber wer sich an die AHA-Regeln (Abstand halten, auf Hygiene achten, Alltagsmaske) hält, sollte ohne Bußgelder auskommen. Wer das Tragen einer Maske verweigert, muss mit Strafen zwischen 50 in den meisten Bundesländern und bis zu 500 Euro (Berlin, Bayern) rechnen. Grundsätzlich teuer wird es, wenn in Gaststätten oder Kneipen falsche Angaben zur Person gemacht werden. Je nach Schwere der Verstöße können in der Spitze Bußgelder zwischen 5000 Euro (Berlin) und 25.000 Euro (Niedersachsen) verhängt werden.