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Bahn und Bus fahren nichtStreik am Freitag - Was, wenn ich mich im Job verspäte?

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Gelbe Straßenbahnen, in einer prangt ein Schild, auf dem Streik steht.

Durch den Streik am Freitag kann es im Nahverkehr zu Ausfällen kommen.

Aufgrund des Verdi-Streiks am Freitag müssen sich Pendlerinnen und Pendler auf Verspätungen und Ausfälle bei Bus und Bahn einstellen. Später zur Arbeit kommen, ist keine gute Lösung.

Viele Menschen nutzen Bahn oder Bus, um zur Arbeit zu kommen. Doch am Freitag muss umgeplant werden. Denn die Gewerkschaft Verdi hat Streiks im Nahverkehr in sechs Bundesländern angekündigt. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird genauso gestreikt wie in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Niedersachen. In Köln etwa fahren keine Stadtbahnen der KVB, Busse fahren vereinzelt. Der Streik soll sich bis in den Samstagmorgen ziehen.

Auch wenn der Arbeitgeber Verständnis aufbringen mag, eine Entschuldigung fürs Zuspätkommen ist das für betroffene Pendlerinnen und Pendler allerdings nicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen trotz allem pünktlich im Unternehmen oder im Betrieb erscheinen.

Unpünktlichkeit gilt als Pflichtverletzung und kann Abmahnungen oder im Wiederholungsfall eine Kündigung nach sich ziehen. Wer zu spät kommt, muss zudem mit Lohnkürzungen rechnen. In solchen Fällen gebe es für die verlorene Zeit keinen Lohn, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Höhere Anfahrtskosten, die entstehen, weil man zum Beispiel mit dem Auto zur Arbeit fahren musste, müssten Beschäftigte in der Regel in Kauf nehmen und selbst tragen.

Bei vorhersehbarem Streik umplanen

Entscheidend ist aber immer, ob die Beeinträchtigungen vorhersehbar waren: Wurde der Streik vorab angekündigt? Bei einem Streik im Nahverkehr, der wie in dieser Woche bereits einige Tage im Voraus bekannt war, müssen Beschäftigte entsprechend reagieren und etwa das Auto oder das Rad nehmen und genügend Zeit für die Anreise einplanen. Falls es entsprechende Vereinbarungen gibt, können Beschäftigte nach Absprache auch von zu Hause aus arbeiten.

Kommen Sie trotz allem zu spät, darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass Sie die verlorene Zeit nacharbeiten. Die Arbeitszeit ist in der Regel festgelegt und nicht beliebig verlängerbar – es sei denn, es gibt Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit.

Schulpflicht, auch wenn der Bus ausfällt

Fällt der Schulbus aus, gilt das im Übrigen nicht als Ausrede, dass das Kind nicht in der Schule erscheint. „Der Streik im Nahverkehr ändert nichts an der Schulpflicht“, sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht. Wegen eines einzelnen Tages werde zwar wohl kaum ein Schulträger ein Problem daraus machen, so die Vermutung des Anwalts. „Aber streng genommen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch ein Bußgeld verhängt werden könnte. Das ist eine Ermessenssache.“

Eine schwierige Situation für arbeitende Eltern. Sie müssen im Falle eines Streiks nicht nur überlegen, wie sie selbst pünktlich zur Arbeit kommen, sondern auch eine Lösung finden, damit der Nachwuchs rechtzeitig in der Schule erscheint. Unter Umständen organisieren manche Schulen aber sogar Sammeltaxis. Andernfalls können Eltern untereinander zum Beispiel Fahrgemeinschaften bilden. (dpa)