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BundesweitWo dürfen Verwandte über Weihnachten noch im Hotel übernachten?

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Zu wenig Platz in der Wohnung? In welchen Bundesländern Verwandte an Weihnachten im Hotel übernachten dürfen (Symbolbild).

Köln – Für die Feiertage sollten Kontaktbeschränkungen gelockert und der Familienbesuch im Hotel übernachten dürfen. Einige Bundesländer hatten Ende November angekündigt, dass Verwandte für einen Familienbesuch in Ferienwohnung oder Hostels untergebracht werden dürfen. Nach den Beschlüssen zu einem bundesweiten Lockdown haben einige Länder-Chefs diese Regelung revidiert. Was aktuell zu Übernachtungen in Hotels für den Familienbesuch an Weihnachten gilt. Ein Überblick.

Nordrhein-Westfalen

Verwandtenbesuche mit Übernachtungen über die Feiertage in Hotels, Airbnbs, Pensionen, Hostels und Ferienwohnungen waren in Nordrhein-Westfalen zunächst erlaubt. Angesichts der verschärften Kontaktbeschränkungen dürfen die Hotels in NRW nun doch keine Übernachtungen für Familienbesuche über Weihnachten anbieten. „Da jetzt die Zahl auf den allerengsten Familienkreis reduziert ist, wird auch für Hotels klargestellt, dass keine Übernachtungen stattfinden sollten”, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga NRW hatte die Entscheidung Ende November begrüßt, dass über die Weihnachtstage Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsstätten erlaubt sein sollten. „Durch die hohen Hygienestandards und Coronaschutzmaßnahmen ist es sicherer, in Hotels zu übernachten als mit vielen Personen auf engem Raum in einer Wohnung“, sagte Thorsten Hellwig, Sprecher des Verbands.

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Baden-Württemberg

An den Weihnachtstagen sind Übernachtungen in Hotels „zum Zweck der Familienbesuche als private Härtefälle zulässig“, teilt das Staatsministerium in Baden-Würrtemberg auf Anfrage mit.

Bayern

In Bayern sollen an Weihnachten keine Übernachtungen in Hotels oder anderen Beherbergungsbetrieben für Familienbesuche möglich sein, teilte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministerium mit.

Berlin

In Berlin dürfen Verwandte, die ihre Familie in der Hauptstadt an den Feiertagen besuchen, in Hotels übernachten. „Wenn es eine Reise ist, die nicht touristischer Natur ist, dann gibt es auch eine Übernachtungsmöglichkeit in den Hotels“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Aus der Senatskanzlei heißt es dazu, dass Reisen aus touristischen Zwecken verboten sind. Geschäftsreisende und Familienbesuch dürfen demnach in Hotels übernachten. Das gilt auch über Weihnachten hinaus – aus privaten Gründen zum Beipsiel für eine Beerdigung.

Bremen

Ende November hatte der Bremer Senat beschlossen, dass es über Weihnachten für Familienbesuche möglich sein soll, in Hotels zu übernachten. Denn in Bremen wird zwischen touristischen Übernachtungen, die verboten sind, und nicht-touristischen Reisen unterschieden. Ein Familienbesuch fällt unter die nicht-touristischen Reisen und ist somit erlaubt. „Wir halten es auch im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes für besser, wenn Eltern / Großeltern im Hotel übernachten, statt im Kinderzimmer oder auf dem Sofa im Wohnzimmer zu schlafen. Dies insbesondere dann, wenn die Gastgeber-Familie nicht über eine großzügige Wohnung oder ein weitläufiges Einfamilienhaus verfügt, sondern selbst beengt in einer kleinen Wohnung lebt”, sagt Christian Dohle, Sprecher des Senats.

Hamburg

Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind vom 24. bis zum 26 Dezember für einen Familenbesuch erlaubt, heißt es aus der Senatskanzlei.

Hessen

Wer eine Verwandtenreise mache, „der muss ja auch die Chance haben, irgendwo übernachten zu können“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) Ende November. Eine Verordnung dazu soll Mitte Dezember beschlossen werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sollte der Familienbesuch im Hotel oder der Ferienwohnung untergebracht werden können. Das hatte eine Beratung von Landesregierung, Kommunen, Verbänden und Vertretern aus der Wirtschaft Ende November ergeben. Nach Berichten der „Ostsee Zeitung” soll dies nun doch nicht möglich sein.

Niedersachsen

Für den Besuch von Verwandten und auch engen Freunden zu Weihnachten soll es möglich sein, sich im Hotel einzuquartieren. Der Besuch von Verwandten zu Weihnachten sei keine touristische Übernachtung. Da etliche Menschen Weihnachten mit engen Freunden feierten, sei auch in diesem Fall eine Hotelübernachtung möglich. Nicht jeder habe zudem Verwandte, mit denen er feiern könne, heißt es aus der niedersächsischen Staatskanzlei.

Sachsen

Für Familienbesuche soll es an den Feiertagen weiterhin möglich sein, im Hotel zu übernachten, teilt die Staatskanzlei auf Anfrage mit.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind Hotelübernachtungen bisher aus wichtigen beruflichen und familiären Gründen erlaubt gewesen, sagte die Sozialministerin Petra Grimm-Bene (SPD) bei der Landespressekonferenz am Montagabend. Die Weihnachtstage habe man bewusst nicht in diese Regelung integriert. „Unser Appell ist es, dass Bürgerinnen und Bürger an Weihnachten zu Hause bleiben.“

Schleswig-Holstein

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte Ende November Hotelübernachtungen für Familienbesuche vom 23. bis 27. Dezember erlaubt. Angesichts der steigenden Corona-Zahlen und den strengeren bundesweiten Regeln, wird es diese Öffnung nun doch nicht mehr geben, teile Günther am Freitag mit, wie die Lübecker Nachrichten berichten. (Stand 16.12. rha/dpa)