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Corona-HilfeAltmaier bereitet Überbrückungshilfen für Unternehmen vor

Lesezeit 3 Minuten
Altmaier corona

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will die derzeit laufenden Überbrückungshilfen bis zum Jahresende verlängern.

Berlin – Angesichts der sich verschärfenden Lage in der Corona-Pandemie sollen besonders betroffen Bereiche wie das Gastgewerbe oder die Veranstaltungsbranche weitere Unterstützung von der Bundesregierung bekommen. Dafür will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die derzeit bis zum Jahresende laufenden Überbrückungshilfen verlängern.

Die Grünen forderten eine rasche Umsetzung - denn der Veranstaltungsbranche, hunderttausenden Kulturschaffenden und Selbständigen stehe „das Wasser bis zum Hals“. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP sollen die derzeit laufenden Überbrückungshilfen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.

Überbrückungshilfen um ein halbes Jahr verlängert

Zunächst hatten am Mittwoch die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet. Zu den Unternehmen, an die sich die Hilfen richten, sollen das Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch die Veranstaltungsbranche sowie die Messe- und Ausstellungsbranche gehören.

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Die Bundesregierung hatte die Überbrückungshilfen bereits im Juli auf den Weg gebracht, um denjenigen Unternehmen- aber auch Soloselbstständigen oder Freiberuflern - unter die Arme zu greifen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind.

Anteile von Fixkosten werden erstattet

Die Überbrückungshilfe erstattet dabei einen Anteil an den Fixkosten, die ungeachtet von Umsatzausfällen in der Corona-Krise weiter anfallen, beispielsweise für Mieten, Finanzierungskosten oder Grundsteuern. Im August hatten die Spitzen der großen Koalition beschlossen, das Programm bis Jahresende zu verlängern.

Im Bundeswirtschaftsministerium ist dem Vernehmen nach nun geplant, die Hilfen unter anderem um verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten zu ergänzen. Außerdem werden auch Modernisierungs- und Zuschussprogramme für Renovierungen während der auftragslosen Zeit erwogen - und außerdem Elemente eines sogenannten Unternehmerlohnes.

NRW: Unternehmerlohn von monatlich 1000 Euro

In einigen Bundesländern wird diese Form der Corona-Hilfe für Freiberufler und Soloselbstständige bereits praktiziert. So zahlt Nordrhein-Westfalen einen Unternehmerlohn von monatlich 1000 Euro. Die von Altmaier geplanten Maßnahmen sollen nun mit den Ländern diskutiert und anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berät am Mittwoch (ab 14.00 Uhr) im Berliner Kanzleramt mit den Länderchefs über die angespannte Pandemie-Lage. Dabei geht es unter anderem um bundesweit einheitlichere Schutzvorkehrungen gegen die derzeit wieder verstärkte Ausbreitung des neuartigen Virus.

Betroffenen steht „das Wasser bis zum Hals“

Laut der Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Spitzenberatungen, die AFP vorlag, weisen Bund und Länder darauf hin, „dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen“ müssten.

Deshalb wolle der Bund „Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern“. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte, Altmaier müsse seinen Ankündigungen nun Taten folgen lassen, denn vielen Betroffenen stehe „seit inzwischen einem halben Jahr das Wasser bis zum Hals“.

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Mit dieser Existenzkrise der Veranstaltungsbranche und vieler Kulturschaffender drohe „auch gesellschaftlich und kulturell ein Verlust, der sich nicht in Zahlen fassen lässt“, warnte Göring-Eckardt. Altmaier müsse mit dem Unternehmerlohn und mit unbürokratischen Hilfen den Weg dafür frei machten, „dass die Hilfe auch da ankommt, wo sie gebraucht wird“.

Die Grünen-Mittelstandsbeauftragte Claudia Müller bezeichnete einen Unternehmerlohn für Selbstständige als „überfällig“. Viele Soloselbstständige seien unverschuldet durch die Corona-Pandemie gezwungen worden, Schulden zu machen oder ihre Altersvorsorge aufzulösen. Die Bundesregierung muss den Unternehmerlohn deshalb „auch rückwirkend auszahlen“, forderte sie. (afp)