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Hohe Geldstrafe, Goldener SchnittDas ist die neue Werbesatzung für die Kölner Ringe

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HansaringWerbung

Ein Blick auf den Hansaring (Archivfoto)

Köln – Für die Kölner Ringe sind neue Werbesatzungen aufgesetzt worden. Das hat die Stadt am Mittwoch (3. August) bekannt gegeben. Ziel sei es, einen geordneten Zustand der öffentlich wirksamen Werbeanlagen, wie über Geschäften oder an Hausfassaden, zu ermöglichen. Sprich: Das Stadtbild soll nicht durch Werbung überfrachtet und nur verhältnismäßig verändert werden.

In den Satzungen geht es unter anderem um Anbringungsort, Abmessungen und Ausgestaltung von äußeren Werbeanlagen.

In einem ersten Schritt gehe es dabei beispielhaft um die ersten vier von insgesamt 16 Satzungen. Diese betreffen den Hansaring, den Theodor-Heuss-Ring, den Ebertplatz und den Eigelstein. Die ergänzenden Satzungen für die gesamten Ringstraßen sollen nach der Beratung ausgearbeitet und ebenfalls zum Beschluss vorgelegt werden.

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Blick in die Satzung: Klare Angaben zu Größe und Fläche

Ein Blick in die Satzungen verrät: Für Gewerbetreibende gibt es mit der neuen Satzung einiges zu beachten. Exakte Angaben zur maximalen Flächennutzung, Abständen und Größen werden in den Satzungen formuliert. So dürfen zum Beispiel Einzelbuchstaben, die auf flächigen Werbetafeln auf der Gebäudefassade genutzt werden, eine Höhe von 80 Zentimetern nicht überschreiten.

Außerdem sind direkt an Gebäuden angebrachte, sich bewegende Werbeanlagen sowie Werbeanlagen mit Wechselbildern oder Blinklicht nicht zulässig. Werbung auf Rollläden oder Jalousien ist ebenfalls nicht zulässig. Werbeanlagen sollen sich zudem am sogenannten Goldenen Schnitt ausrichten.

Neue Werbesatzung für Köln: Ordnungswidrigkeiten können richtig teuer werden

Richtig teuer kann es für Betreiber werden, sollten sie sich nicht an die Regeln halten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Werbeanlage ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, aufstellt, anbringt oder ändert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Die neuen Satzungen werden am 8. September dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der muss die Vorschläge abnicken.

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Die Stadt Köln hatte 1995 eine Werbesatzung für den gesamten Bereich der Kölner Ringe aufgestellt, die vom Verwaltungsgericht Köln jedoch mit zwei Urteilen vom 3. August 2010 sowie vom 27. November 2012 für unwirksam erklärt wurde. (red)